Landrat: Klage, falls LEP nicht geändert wird

In der Sitzung des Kreisausschusses am Donnerstag, 04. Juli 2019, wies Landrat Dr. Ansgar Müller darauf hin, dass der Landtag voraussichtlich in der kommenden Woche über die Inhalte des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) entscheiden wird.

Am 27. Februar 2019, hatte der Kreisausschuss mit großer Mehrheit eine Resolution zur Nachhaltigkeit beim Kiesabbau beschlossen. Die Schaffung von Transparenz und Nachprüfbarkeit durch die Bereitstellung aller relevanten Informationen durch den Regionalverband Ruhr (RVR) ist eines der Hauptanliegen der Resolution. Außerdem forderte der Kreisausschuss, die Erhöhung des Versorgungszeitraumes von 20 auf 25 Jahre im Rahmen der Änderung des Landesentwicklungsplans zurückzunehmen. Darüber hinaus soll ein integriertes Gesamtkonzept zum Erhalt von Landschaft, Heimat und Umwelt durch die Landesregierung erarbeitet und eine Nachweispflicht darüber, wohin und wieviel Kies und Sand geliefert werden, gesetzlich verankert werden. Eine Nachhaltigkeitsklausel soll mit dem Ziel eingeführt werden, die jährlich zulässige Abbaumenge innerhalb von 20 Jahren auf einen Sockel von 50 % des durchschnittlichen Abbaus der Jahre 2016 bis 2018 zu senken.

Anknüpfend an die von einer parteiübergreifenden Mehrheit beschlossene Resolution des Weseler Kreistags von Februar 2019 wies Landrat Dr. Ansgar Müller erneut auf die zentrale Forderung an die Landesregierung hin, zu einer niedrigeren Bedarfsermittlung beim Rohstoff Kies zu gelangen. Mit Hinweis auf die RVR Verbandsversammlung in der letzten Woche sagte Dr. Müller: „Der Landesentwicklungsplan befindet sich nun auf der Zielgeraden, eine Entscheidung der Landesregierung steht kurz bevor. Ich hoffe, dass diese noch ein Einsehen hat und den Entwurf ändert. Eine Klage war nie das Ziel, aber sollten keine Änderungen am LEP vorgenommen werden, werde ich den Kreisgremien vorschlagen, den Klageweg zu beschreiten.“