Landrat Ingo Brohl begrüßt Initiative zur neuen Wolfsverordnung

Nach Ankündigung des Landes NRW soll es zu Anfang März 2022 eine neue Wolfsverordnung geben. In diesem Zusammenhang legt das Land auch fest, welche Behörde im Einzelfall über eine Entnahme von den unter Naturschutz stehenden Tieren endgültig entscheiden soll.

In einem aktuellen Antrag fordert die Regierungskoalition in NRW aus CDU und FDP nun, dass „die Einzelfallentscheidungen über eine Entnahme von

"Problemwölfen" vom zuständigen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und

Verbraucherschutz nach § 45 BNatSchG getroffen werden“ soll.

Landrat Ingo Brohl: „Grundsätzlich befürworte ich, dass es mit der Wolfsverordnung, ähnlich wie in Niedersachsen, einen klaren Rahmen für das Wolfsmanagement ab März geben wird. Zudem greift die Regierungskoalition auch die Sichtweise auf, dass die Zuständigkeit für Entnahmeentscheidungen eben kein lokales Thema ist, sondern einer landesweiten Sichtweise und Kompetenz bedarf, zumal es auch Betroffenheit außerhalb der festgelegten Wolfsgebiete durch streifende Wölfe und deren Jagdverhalten gibt. Ebenso ist das Auswandern von Jungwölfen aus dem Revier mit in Abwägungen einzubeziehen. Daher begrüße ich ausdrücklich die Initiative von CDU und FDP, die Zuständigkeiten für Entnahmeentscheidungen beim zuständigen Ministerium zu verorten.“

Im Rahmen der aktuell gültigen Rechtslage obliegen Entnahme-Entscheidungen bei Wölfen - nach umfassender rechtlicher Prüfung und Abstimmung mit LANUV und Umweltministerium – der jeweiligen Unteren Naturschutzbehörde, also im Fall des Wolfsgebietes Schermbeck dem Kreis Wesel.