Landrat hält RVR-Beschluss zur 3. Offenlage des Regionalplans für fragwürdig

Am Freitag, 23. September 2022, hat der Regionalverband Ruhr (RVR) die 3. Offenlage des Regionalplans Ruhr beschlossen. Für den Kreis Weseler Landrat Ingo Brohl wirft das Vorgehen des RVR deutliche, auch juristische, Fragen und Kritikpunkte auf.

„Ein aktualisierter Regionalplan Ruhr setzt Rahmenbedingungen und schafft Planungssicherheit, weit jenseits der Kiesfrage“, so Landrat Ingo Brohl. „Daher teilt der Kreis Wesel den Wunsch, möglichst schnell einen aktualisierten und gültigen Regionalplan Ruhr als Planungsinstrument zu haben. Gerade deshalb muss die Kiesfrage herausgelöst werden. Am Ende hängt die Schnelligkeit eben entscheidend auch von weitgehender Rechtssicherheit ab.“ Vor dem Hintergrund der aktuellen Verfahrensweise des RVR sei diese laut Brohl jedoch fraglich.

Landrat Brohl fordert, die im Koalitionsvertrag der Landesregierung angekündigte nachhaltige Betrachtung von bodennaher Rohstoffgewinnung umzusetzen. „Dazu ist es zwingend erforderlich, das ganze Thema ‚Kiese und Sande‘ aus dem Regionalplan herauszulösen und diesen Komplex einer intensiven und nachhaltigen Betrachtung zu unterziehen.“ Brohl ist sich sicher, dass dadurch in der Zwischenzeit kein Szenario droht, das einen ungesteuerten Abbau dieser Rohstoffe am Niederrhein zur Folge hat. Das Landesplanungsgesetz biete Möglichkeiten einen ungesteuerten Abbau zu verhindern.

Den Offenlagebeschluss des Regionalverbands Ruhr vom vergangenen Freitag, 23. September 2022, hält Landrat Brohl für fragwürdig. „Die Offenlage des Regionalplans Ruhr muss wie jede Bauleitplanung auch sowohl ein Mindestmaß an Abwägungen als auch eine gewisse Konkretheit beinhalten. Meiner Meinung nach ist also mindestens ein erster Planungsentwurf erforderlich, um dies zu gewährleisten. Dem Ruhrparlament lag bei seiner Beschlussfassung zur 3. Offenlage nichts von dem vor, nicht einmal grobe Eckpunkte. In der Beschlussvorlage der RVR-Verwaltung finden sich lediglich Spekulationen darüber, dass der überarbeitete Regionalplan Ruhr ‚zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt‘. Welche Belange das sein könnten bliebt völlig offen.“

Dadurch, so Brohl, behalte die RVR-Verwaltung sich den Abwägungsprozess vor und entziehe ihn dem Ruhrparlament als zuständigem Beschlussorgan. „Politisch betrachtet bedeutet dieses Vorgehen, dass das Ruhrparlament hier seine Kompetenz offensichtlich lieber in die Hände der RVR-Verwaltung legt, statt sich mit einem konkreten Plan zur 3. Offenlage ernsthaft auseinander setzen zu wollen. Als Planungsinstrument für alle betroffenen Gebietskörperschaften benötigt der Regionalplan Ruhr zwingend Rechtssicherheit, die durch dieses Vorgehen zudem äußerst strittig sein dürfte“, so Brohl. „Daher bin ich der Auffassung, dass der Offenlagebeschluss zum einen die zeitnahe Umsetzung des gesamten Regionalplans Ruhr und zum anderen auch seinen späteren Bestand untergräbt.“

„Es ist schon überraschend“, so Brohl weiter, „dass sich das Ruhrparlament hier in keinster Weise an dem Urteil und der sehr gründlichen Begründung des Oberverwaltungsgerichts zu unserer erfolgreichen Klage gegen den Landesentwicklungsplan orientiert. Denn dabei ging es ja im Kern: Um unterlassene und zu oberflächliche Abwägungen im Planungsprozess. Auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit, die Ankündigungen durch den neuen Koalitionsvertrag in NRW zu einem veränderten Umgang mit Kies- und Sandgewinnung und die circa 7.700 Einwendungen aus dem Kreis Wesel zur 2. Offenlage bleiben völlig unberücksichtigt. Für mich ist im Beschluss zur 3. Offenlage die Möglichkeit eines Abwägungsmangels im Planungsprozess naheliegend - und dieser gilt dann für den Gesamtplan.“

Auch die angesetzte Zeitschiene erscheint dem Kreis Weseler Landrat dabei fragwürdig: „Das Ruhrparlament hat nicht festgelegt, wann die Offenlage und damit dann auch die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen sollen. Selbst bei der Dauer der öffentlichen Auslage der Pläne spricht der RVR nur unbestimmt von ‚rund zwei Monaten‘. Sollte der RVR nichts dazu gelernt haben und den angestoßenen Prozess vor allem in der Kiesfrage weiter auf diese Art und Weise behandeln, befürchte ich, dass der gesamte Regionalplan Ruhr erneut wie ein Kartenhaus zusammenfallen dürfte.“