Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW lässt Kartierungen im Kreis Wesel durchführen
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in Recklinghausen hat auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Aufträge für Kartier-Arbeiten, insbesondere in Naturschutzgebieten (NSG) und europäischen Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Schutzgebieten, erteilt und hierüber die öffentlichen Eigentümer sowie die zuständigen Behörden und Verbände informiert. Die Kartierungen werden in Kürze beginnen und bis zum 31.10.2022 andauern, sie dienen der Fortschreibung des Biotopkatasters des Landes NRW.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel (UNB) teilt in diesem Zusammenhang mit, dass Kartierungen im NSG Lippeaue (von der Autobahn A3 bis zur östlichen Kreisgrenze) wie auch im FFH-Gebiet „Üfter Mark“ bei Schermbeck stattfinden werden. Im Rahmen einer landesweiten Erfassung der Obstwiesen-Flächen werden zudem auch einige Obstwiesen im Kreis Wesel kartiert.
Eine weitere Kartierung betrifft den Wohnungswald in Voerde. Der knapp 200 Hektar große landeseigene Wohnungswald ist Teil des im Landschaftsplan Raum Dinslaken/Voerde festgesetzten Landschaftsschutzgebietes „Möllen und Wohnungswald“. In diesem Gebiet ist es zum Schutz der wertvollen Lebensräume und der bedeutenden Artenvorkommen verboten, die Wege zu verlassen. Die UNB weist jedoch darauf hin, dass es für die Kartier-Arbeiten im Wohnungswald unerlässlich ist, die Schutzgebietsflächen auch abseits der Wege zu betreten. Gleiches gilt für die Kartierungen im NSG Lippeaue und im FFH-Gebiet Üfter Mark.
Die Personen, welche die Kartierungen im Auftrag des LANUV durchführen und hierzu in den genannten Schutzgebieten die Wege verlassen dürfen, können sich im Gelände entsprechend ausweisen. Nähere Auskünfte zu den aktuellen Kartier-Arbeiten im Kreis Wesel erteilt Herr Finke von der UNB unter 0281/207-3548.