Landes-Inzidenzstufe 1:
Diese Regelungen gelten im Kreis Wesel
Seit Montag, 19. Juli 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel über dem Schwellenwert von 10. Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Mittwoch, 28. Juli 2021, die Regeln der lokalen Inzidenzstufe 1 der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Bereits seit dem 26. Juli gilt für NRW die Landes-Inzidenzstufe 1. Vor diesem Hintergrund greifen auch im Kreis Wesel folgende Infektionsschutzmaßnahmen mit sofortiger Wirkung:
- Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie.
- Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter.
- Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden.
- In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
- Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.
- Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt.
Im Kreis Wesel gelten dann zusätzlich ab Mittwoch, 28. Juli, weitere Einschränkungen entsprechend der lokalen Inzidenzstufe 1. Unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw hat das Land NRW die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammen gefasst.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum, zusammen mit der für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter www.mags.nrw