Land NRW erlässt neue CoronaSchutzVerordnung: Diese Regelungen gelten im Kreis Wesel ab Freitag, 28. Mai

Am Mittwochnachmittag, 26. Mai 2021, wurde vom Land NRW eine neue Coronaschutzverordnung erlassen, die am Freitag, 28. Mai 2021, in Kraft tritt. Damit ergeben sich erhebliche Änderungen zu den in der gestrigen Pressemitteilung des Kreises Wesel erläuterten Regelungen für eine Inzidenz unter 50. 

Seit Donnerstag, 20. Mai 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 50. Damit treten am Freitag, 28. Mai 2021, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese kann auf der Homepage des MAGS eingesehen werden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210526_coronaschvo_vom_26.05.2021.pdf

Demnach gelten, vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung, im Kreis Wesel ab Freitag, 28. Mai 2021, die Regeln der Stufe 2.

Das Land hat in einer entsprechenden Pressemitteilung, die unter  https://www.mags.nrw/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare veröffentlicht ist, die in den jeweiligen Stufen geltenden Regelungen zusammen gefasst. 

Weitere Lockerungen können für den Kreis Wesel in Kraft treten, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 35 unterschreitet. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe ab dem 28. Mai 2021 täglich aktuell unter www.mags.nrw