Land NRW: Auffrischungsimpfungen regulär frühestens vier Monate nach der Zweitimpfung
Das Land NRW hat am Mittwoch, 15. Dezember 2021, einen neuen Impferlass an die Kreise und kreisfreien Städte versendet. Darin findet sich eine Klarstellung zum zuvor verkündeten zeitlichen Abstand zwischen Zweit- und Auffrischungsimpfung. Am Montag, 13. Dezember 2021, hatte das Land erlassen, dass Booster-Impfungen bereits vier Wochen nach der Zweitimpfung in Anspruch genommen werden können. Von dieser Regelung weicht die Landesregierung nun ab. Ab sofort sind demnach Auffrischungsimpfungen frühestens nach vier Monaten möglich. Eine Impfung nach vier Wochen ist ausschließlich für immundefiziente Personen vorgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
„im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten werden, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt. Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.“
Für alle vom Kreis Wesel organisierten Impfungen gilt folgendes:
Personen ohne Vorerkrankungen, die bereits einen Termin gebucht haben und deren Zweitimpfung noch keine vier Monate zurückliegt, werden gebeten, den Termin abzusagen und einen entsprechend der neuen Regelung zu vereinbaren.
Personen, deren Zweitimpfung zwischen vier Wochen und vier Monaten zurückliegt, müssen die Immundefizienz beim Impftermin vor Ort nachweisen. Dies erfolgt über eine entsprechende medizinische Dokumentation zur Vorlage beim Impfarzt. Hierfür reicht eine Bescheinigung vom behandelnden Hausarzt oder Facharzt oder alternativ ein medizinisches Dokument (Arztbrief oder Auszug aus der elektronischen Patientenakte), aus dem entsprechende Erkrankungen ersichtlich sind, aus.