Kreiswahlausschuss weist Beschwerden zurück
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 12. August 2020, die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Wahlvorschlägen aus Dinslaken und Neukirchen-Vluyn jeweils einstimmig zurückgewiesen.
In Neukirchen-Vluyn hatte ein Einzelbewerber für die Bürgermeisterwahl dem städtischen Wahlamt nur 63 statt der erforderlichen 114 Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Mit Blick auf die wegen der Corona-Pandemie einhergehenden Beschränkungen in allen Lebensbereichen sei es nicht möglich gewesen, die erforderliche Anzahl von Unterschriften beizubringen.
Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister führte hierzu aus, dass bereits das Gesetz zur Durchführung von Kommunalwahlen vom 29. Mai 2020 mit Blick auf die Corona-Pandemie Erleichterungen auch hinsichtlich der Zahl der beizubringenden Unterstützungsunterschriften enthält. Ein Abweichen von den gesetzlichen Vorgaben sei den Wahlbehörden nicht möglich, die Zurückweisung der Beschwerde daher folgerichtig.
In Dinslaken hatte die Wählergruppe „Offensive Dinslaken“ ihre Wahlunterlagen zwar elektronisch, aber nicht rechtzeitig auch schriftlich dem städtischen Wahlamt übermittelt. Die wahlrechtlichen Vorschriften fordern aber eine schriftliche Einreichung original unterzeichneter Wahlunterlagen. „Den Wahlbehörden steht hier kein Spielraum zu“, so Dr. Rentmeister. „Daher kann ich seitens der Kreiswahlleitung nur empfehlen, auch diese Beschwerde zurückzuweisen.“ Hierzu entschied sich der Ausschuss am Ende einstimmig.
Mit diesen Entscheidungen steht nun abschließend fest, wie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 in Dinslaken und Neukirchen-Vluyn aussehen, denn eine weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses ist nicht mehr möglich.