Kreisveterinäramt informiert: Geflügelpest in Nordrhein- Westfalen

Seit Mitte Oktober 2021 werden vermehrt in den Küstenregionen, vereinzelt aber auch schon im Inland, Wildvögel aufgefunden, die an der aviären Influenza vom Typ H5N1 verendet sind. Das Friedrich-Löffler-Institut geht von einem hohen Ansteckungsrisiko für Geflügelbestände aus. In Norddeutschland und Ostwestfalen ist das Virus in einige Geflügelhaltungen eingedrungen. Da der Kreis Wesel ein bedeutendes Wildvogelrastgebiet ist, besteht auch hier ein Einschleppungsrisiko.

Der Kreis Wesel hat bereits vor einigen Wochen alle größeren Geflügelhaltungen angeschrieben. Aber auch Klein- und Hobbyhalter können und müssen sich nach dem Tiergesundheitsrecht durch Biosicherheitsmaßnahmen vor der Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen in ihren Bestand schützen. Wesentlich ist die Vermeidung des Kontakts zu Wildvögeln. Futter-, Tränke- und Badestellen, Futtervorräte und Einstreu müssen wo immer möglich für Wildvögel unzugänglich sein. Außerdem ist auf eine strikte Hygiene zu achten, Aufstallungsmöglichkeiten sollten vorgehalten werden.

Puten und Hühner sind für die Geflügelpest besonders empfänglich. Daher sollten plötzlich auftretende und rasch zum Tode führende Erkrankungen bei einer außergewöhnlichen Zahl von Tieren in Geflügelhaltungen immer hinsichtlich der Geflügelpest abgeklärt werden. Die Krankheit ist anzeigepflichtig, jeder Verdacht im Kreis Wesel ist dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises zu melden.

Verendet aufgefundene Wildvögel (z.B. Fasanen, Wildgänse, Wildenten, Greifvögel, Eulen, Schreitvögel) sollten ebenfalls dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel gemeldet werden, um entsprechende Untersuchungen einleiten zu können.

Zum Hintergrund:

Die aviäre Influenza ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Der aktuelle Subtyp H5N1 ist nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.

Im Fall des Ausbruchs in einem Geflügelbestand wird eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Folge sind Aufstallungspflicht und Handels- und Kontaktbeschränkungen. Aber auch, wenn vermehrt bei Wildvögeln aviäre Influenza festgestellt wird, kann dies eine kreisweite Aufstallpflicht nach sich ziehen.

Kontakt Veterinäramt Kreis Wesel:

Tel. 0281 – 207 7007

Email: VET.LM@kreis-wesel.de