Kreisveterinäramt informiert: Aufstallungspflicht für Geflügel in Teilen von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken
Am Montag, 3. Oktober 2022, wurde der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI / H5N1) bei einem Hobbygeflügelhalter in Bottrop-Kirchhellen amtlich festgestellt. Der Betrieb ist gesperrt und alle erforderlichen Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen wurden veranlasst.
Eine Sperrzone wurde eingerichtet. Diese besteht aus der inneren Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und aus der äußeren Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern.
Im Kreis Wesel liegen östliche Bereiche von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken in der Sperrzone.
Ein sehr kleiner Anteil an der Schutzzone liegt im Kreis Wesel und betrifft eine Geflügelhaltung mit 35 Hühnern. Im Bereich der Überwachungszone im Kreis Wesel liegen 116 Geflügelhaltungen mit insgesamt 2.451 Stück Geflügel (1.982 Hühner, 70 Gänse, 125 Enten, 274 Tauben).
Der Kreis Wesel hat eine Allgemeinverfügung für die Sperrzone mit den erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen veröffentlicht, einsehbar unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-47.-jahrgang-nummer-40/. So gilt ab Donnerstag, 6. Oktober 2022, bis auf weiteres in der gesamten Sperrzone unter anderem das Gebot zur Aufstallung des Geflügels.
Die Sperrzone ist unter folgendem Link interaktiv einsehbar:
Über das Plus und Minus im oberen linken Bereich kann die Karte vergrößert oder verkleinert werden. Ob Tierhalterinnen und Tierhalter von der Sperrzone betroffen sind, kann durch die Nutzung der Adress-Such-Funktion in Erfahrung gebracht werden: Auf der rechten Seite die drei ineinandergreifenden Zahnrädchen und anschließend „Lokalisieren“ auswählen. Im Feld „Koordinaten-/ Ortseingabe“ kann die genaue Adresse eingegeben werden und mit „Suche!“ bestätigt werden. Wählen Sie den zutreffenden Treffer aus. Um die Lage innerhalb bzw. zur Sperrzone einsehen zu können, verkleinern Sie über das Minus oben links den Kartenausschnitt, bis Sie den gewünschten Ausschnitt sehen.
Geflügelhalter, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.
Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden.
Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter vet.lm@kreis-wesel.de sowie unter 0281/207-7017 (Dr. Susanne Diekmann), 0281/207-7022 (Jochen Hoffmann) oder 0281/207-7021 (Philipp Harbering) zu Verfügung.
Hintergrund
Die Geflügelpestsaison hat ungewöhnlich früh am Niederrhein begonnen. Bisher war der Winter die gefährliche Periode für die Geflügelhalter in der Region. An der Küstenregion Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind in diesem Jahr durchgängig tote Wildvögel mit einem positiven Befund aufgefallen. In Niedersachsen sind zudem über das ganze Jahr verteilt Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen bestätigt worden. Damit hat sich die Anpassung der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) auf der Insel Riems vom vergangenen Jahr bewahrheitet: Das Auftreten der Geflügelpest ist kein saisonales Phänomen mehr. Das Virus hat sich dauerhaft in der Wildvogelpopulation etabliert und mit Ausbrüchen kann jederzeit gerechnet werden.
Die innere Schutzzone sowie die äußere Überwachungszone, die aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest in Bottrop-Kirchhellen eingerichtet wurde.