Kreisverwaltung informiert über den Umgang mit Saatkrähen in Dingden
Seit einiger Zeit beschäftigt das Saatkrähen-Vorkommen im Kreis einige kreisange-hörige Kommunen. Dies betrifft aktuell insbesondere den Friedhof in Hamminkeln-Dingden.
Auf Grundlage eines Antrags der CDU - Kreistagsfraktion, einer Anfrage der Stadt Hamminkeln und des Aktionsbündnisses „Umsiedlung der Saatkrähenkolonie am Friedhof Dingden" erklärte Klaus Horstmann, Fachdienstleiter Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei des Kreises Wesel, den Ausschussmitgliedern den aktuellen Sachstand im Umgang mit der Saatkrähen-Population. „Bei der Saatkrähe handelt es sich gemäß Bundesnaturschutzgesetz um eine besonders geschützte, europäische Vogelart", betonte er. „Deshalb ist ein Eingreifen in die Population nicht möglich. Der Erhaltungszustand der lokalen Population darf nicht gefährdet werden. Das ist gesetzlich geregelt." Dementsprechend genehmigte die Kreisverwaltung die beantragte Vergrämung der Saatkrähenkolonie nicht.
Arnd Cappell-Höpken (CDU) gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und vermisste eine Lösung: „Ist der Artenschutz denn noch wichtig, wenn die Einschränkungen für die Menschen ein solches Ausmaß annehmen? In Büderich hat es doch auch geklappt", stellte er fest. „Wir haben die Vergrämung in Büderich aus wissenschaftlichen Gründen genehmigt, um Kenntnisse zu gewinnen, wie die Saatkrähen darauf reagieren. Und wir haben aus dem Fall in Büderich gelernt. Der Testlauf in Büderich hat bestätigt, dass eine dauerhafte Vergrämung teuer ist, eine gezielte Umsiedlung nicht funktioniert und die Kolonien sich aufsplitten und sich auf mehrere Orte verteilen. Dadurch werden auch die Probleme vervielfacht und es wird ein Flächenbrand provoziert, der erneut bekämpft werden muss. Vergrämung stellt daher keinen nachhaltigen Lösungsansatz dar. Büderich ist in diesem Fall also kein Vorzeigebeispiel", erläuterte Horstmann. Vorstandsmitglied Helmut Czichy ergänzte: „Ich kann den Unmut der Betroffenen wirklich gut verstehen aber wir sind die Untere Naturschutzbehörde, wir können keine Lockerung des Naturschutzes initiieren." Schließlich einigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass die Festlegung der naturschutzrechtlichen Grundlagen nicht im Ermessen der Kreispolitik liegt, sondern auf höherer Ebene besprochen werden muss.
Des Weiteren diskutierte der Ausschuss das Insektensterben und den Insektenschutz im Kreis Wesel. Bereits im März dieses Jahres wurden dem Ausschuss Maßnahmen gegen den gravierenden Insektenschwund vorgestellt. Nun stellte Bernd Finke von der Landschaftsplanung des Kreises Wesel Maßnahmen vor, mit denen das Abgrabungsgelände „Heybergshof" in der Birtener Heide als Lebensraum insbesondere für Insekten, Vögel und Reptilien optimiert werden soll. Da die Steilwände und die Flächen vor den Wänden sehr stark bewachsen sind, startet die Maßnahme im Winter mit der Beseitigung der aufkommenden Gehölze. Darauf folgend sollen die Steilwände und ein 740 m² großes Gewässer wiederhergestellt werden. „Damit schaffen wir einen geeigneten Lebensraum für viele verschiedene Insektenarten", so Finke. Die Gesamtkosten für das Projekt liegen bei rund 85.000 Euro.