Kreistag stimmt Abfallgebührensenkung zu
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 25.06., einer Neuordnung der Abfallgebühren zugestimmt. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass das Abfallentsorgungszentrum (AEZ) mit Ende dieses Jahres vollständig abgeschrieben ist. Das ermöglicht eine signifikante Senkung der Gebühren.
Mit der Kreistagsentscheidung sinkt die jährliche Grundgebühr von 21,50 Euro auf 2,50 Euro. Auch die Leistungsgebühr sinkt um etwa die Hälfte: statt derzeit 207 Euro/t beträgt die Gebühr nunmehr 109 Euro/t. Nimmt man alle Werte zusammen, reduziert sich die Gesamtgebührenbelastung um rund 65 Prozent.
Landrat Dr. Müller nahm diese erfreuliche Entwicklung zum Anlass, um die Historie des AEZ Asdonkshof in Erinnerung zu rufen: „Der Kreis Wesel verfügte in den 90er Jahren - anders als andere Kreise - nicht mehr über ausreichende Deponiekapazitäten, was den Bau einer eigenen Müllverbrennungsanlage erforderlich machte. Während der Bauphase hat sich dann aber die Gesetzeslage geändert, sodass die Gewerbeabfallmengen wegfielen und zu Dumpingpreisen anderweitig entsorgt wurden. Im Ergebnis war die Anlage dann, ohne dass dies vorher erkennbar gewesen wäre, größer als benötigt.“ Dieser Umstand schlug sich in den Müllgebühren nieder. Gleichwohl ist es während dieser Zeit im Schulterschluss aller maßgeblichen Akteure gelungen, die Müllgebühren stabil zu halten, wenn auch auf vergleichsweise hohem Niveau.
„Dank gebührt dem Kreistag, der Geschäftsführung und der Belegschaft des AEZ Asdonkshof, den Gremien der Kreis Weseler Abfallgesellschaft, der Stadt Kamp-Lintfort, der Firma Schönmackers, aber auch den Mitarbeitenden der Kreisverwaltung für ihren unermüdlichen Einsatz und den jetzigen Erfolg“, so der Landrat weiter, „wir haben diesen Tag herbeigesehnt!“
Bedenken äußerte Jürgen Bartsch (Grüne): „Die grüne Fraktion hatte immer eine kritische Distanz zu den Müllgebühren.“ Bartsch erinnerte daran, dass von Anfang an Müll von außerhalb hinzugenommen werden musste, um die Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Er warb dafür, dass man die Gebühren auch noch ein wenig weiter senken könne, wenn der Kreistag dem Antrag der Fraktion Bündnis '90/Grüne folge, der vorsehe, den kalkulatorischen Zinssatz bei der Berechnung des Verbrennungsentgelts auf 4,0 % festzulegen.
Hierfür votierten letztlich aber nur die Vertreter der FDP/FWG sowie Bartschs eigene Fraktion, sodass der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt wurde. Der Anpassung des Entsorgungsvertrags und des Abfallgebührenmodells, das die Senkung der Gebühren ab dem kommenden Jahr ermöglicht, stimmte der Kreistag am Ende einstimmig zu.