Kreisausschuss verabschiedet einstimmig Resolution zur Unterstützung der Kommunen beim Regionalplan
In der Sitzung des Kreisausschusses am Donnerstag, 22. September 2022, verabschiedeten die Ausschussmitglieder einstimmig eine Resolution zur Unterstützung der vom Kiesabbau betroffenen Kreiskommunen Rheinberg, Alpen, Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn.
Die beschlossene Resolution wurde dem Regionalverband Ruhr durch die Kreisverwaltung noch vor der Sitzung der Verbandsversammlung am Donnerstag, 23. September 2022, per Email übermittelt.
Landrat Ingo Brohl appellierte an die Ausschussmitglieder: „Als politische Vertreter des Niederrhein Kreises Wesel müssen wir unsere Forderungen geschlossen sowohl in Richtung des Regionalverband Ruhr als auch in Richtung der Landesregierung tragen. Unser Ziel ist es, eine grundsätzliche andere Sichtweise beim Abbau von bodennahen Rohstoffen auf beiden Ebenen zu erreichen. Die Mitglieder der RVR-Verbandsversammlung haben nun morgen die Möglichkeit zu zeigen, dass sie verstanden haben, was das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Landesentwicklungsplan, das grundsätzliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum nachhaltigen und generationengerechten Umgang mit Umwelt und Klima und rund 7.700 Einwendungen aus dem Kreis Wesel zum Regionalplan zu bedeuten haben.“
Die Resolution im Wortlaut:
- Mit Blick auf die beabsichtigte 3. Offenlage und einen dann zu erwartenden Regionalplan Ruhr unterstützt der Kreis Wesel die Städte und Gemeinden sowie mögliche weitere Betroffene im Interesse des Erhalts der niederrheinischen Heimat und zur Verhinderung von weiteren, großflächigen Kiesabgrabungen.
- Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OVG Münster zu den LEP-Zielen und der in diesem Zusammenhang für unwirksam erklärten Erhöhung der Versorgungszeiträume für Rohstoffe fordert der Kreistag Wesel den Regionalverband Ruhr auf, das betreffende Kapitel „Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ hilfsweise, bis zur rechtssicheren Neufassung des Landesentwicklungsplanes, aus dem laufenden Aufstellungsverfahren zum Regionalplan Ruhr abzukoppeln und in einem sachlichen Teilplan separat fortzuführen, ähnlich wie es zum „großflächigen Einzelhandel“ oder bei den „regionalen Kooperationsstandorten“ praktiziert wurde.
- Um den Regionalplan rechtssicher aufzustellen, ist es unabdingbar, das Aufstellungsverfahren für diesen Themenkomplex so lange auszusetzen bis klar ist, welche weiteren Konsequenzen die Landesregierung aus dem Urteil zieht. Da das OVG nicht nur die rein zahlenmäßige Erhöhung der Versorgungszeiträume für rechtswidrig erklärt hat, sondern vielmehr im zugrundeliegenden Entscheidungsprozess gravierende Abwägungsmängel geltend gemacht hat, ist nicht davon auszugehen, dass sich die Landesregierung darauf beschränkt, die LEP-Fassung aus dem Jahr 2017 mit den ursprünglichen Versorgungszeiträumen weiter gelten zu lassen.
Gleichzeitig fordert der Kreistag Wesel die Landesregierung auf:
- Schnellstmöglich einen neuen rechtssicheren Landesentwicklungsplan (LEP) zu beschließen, der den Vorgaben des Zukunftsvertrages NRW entspricht.
- Die Regionalplanungsbehörde RVR dringend aufzufordern, keine neuen Abgrabungsgebiete auszuweisen, bis der neue LEP vorliegt.
- Die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass bis dahin kein ungesteuerter Kiesabbau erfolgen kann.
- Das Thema Rohstoffversorgung in einem eigenständigen LEP Rohstoffversorgung landesweit einheitlich zu regeln. Begründung: Der Regionalverband Ruhr (RVR) beabsichtigt bei der nächsten Verbandsversammlung am 23.09.2022 die 3. Offenlage des Regionalplan Ruhr zu beschließen. Die Beratungsunterlagen werden dabei noch nicht den überarbeiteten Entwurf enthalten. Die vorgesehenen wesentlichen Änderungen am Regionalplanentwurf werden der dortigen Politik im Vorfeld der Sitzung in einer separaten Informationsveranstaltung vorgestellt. Damit entfällt von hier jedoch die Möglichkeit, die Unterlagen bereits parallel zu prüfen. Die Antragsteller sehen ferner im „Zukunftsvertrag für Nordrhein-Westfalen – Koalitionsvereinbarung von CDU und GRÜNEN 2022 – 2027“ klare Handlungsaufgaben hinsichtlich der Überarbeitung des Landesentwicklungsplans festgelegt. Im Kapitel 7. Raumordnung und Landesplanung (Seite 43 ff.) wurde vereinbart
- Um dem gerecht zu werden, werden wir die Landesplanung einer grundlegenden und umfassenden Überprüfung unterziehen und, wo notwendig, neufassen.
- Das Prinzip der Flächensparsamkeit soll Leitschnur unseres Regierungshandelns sein. Unser Ziel ist es, den Flächenverbrauch zeitnah auf 5 Hektar pro Tag und perspektivisch auch weitergehend durch konkrete Maßnahmen zu reduzieren. Dazu werden wir den 5ha-Grundsatz in den LEP aufnehmen. Dazu gehören flächenschonendes Bauen, die Nutzbarhaltung vorhandener Industrie- und Gewerbeflächen, Flächenrecycling, die bessere finanzielle Ausstattung des Verbandes für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV), die Weiterführung der Initiativen aus dem „Maßnahmenpaket intelligente Flächennutzung“. Unter Berücksichtigung der Klimafolgenanpassung wollen wir die Innenentwicklung flächensparend gestalten.
- Wir wollen die Akzeptanz für die notwendige Rohstoffgewinnung wiederherstellen. Durch ein konsequentes, wissenschaftlich fundiertes Rohstoffmonitoring („Rohstoffbarometer“) soll der Verbrauch von Kiesen und Sanden transparent gemacht und auf den notwendigen Bedarf zurückgeführt werden. Bestehende Lagerstätten unter Berücksichtigung anderer Schutzgüter (z. B. Gewässerschutz) sollen maximal ausgeschöpft werden, um weniger Flächen zu verbrauchen. Versorgungszeiträume beim Kiesabbau möchten wir rechtskonform ausgestalten.