Kreis Wesel informiert über weiteres Vorgehen bei Mühlenberg
Auf Grundlage eines Erlasses vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) von November 2020 hat der Kreis Wesel ein Konzept zur weiteren Vorgehensweise bei der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg in Schermbeck und Hünxe entwickelt. Das Konzept wurde dem MULNV Anfang Februar zugesandt und ist auf der Homepage des Kreises Wesel einsehbar. Es beinhaltet neben der organisatorischen Vorgehensweise die nun folgenden fachlichen Schritte zur Untersuchung und Bewertung und wurde dem MULNV Anfang Februar zugesandt. Darüber hinaus hat die Kreisverwaltung Wesel zur Beratung bei der Planung sowie zur Prüfung und Bewertung der Ergebnisse der weiteren erforderlichen Untersuchungen die fachgutachterliche Begleitung durch das Sachverständigenbüro Dr. Kerth + Lampe Geo-Infometric GmbH beauftragt. Dieses Büro hatte in 2020 bereits das ergänzende Gutachten zur Abgrabungsverfüllung Mühlenberg im Auftrag des Landesumweltmisteriums erarbeitet. Darin hatte es weiteren Untersuchungsbedarf in mehreren Aspekten und Schritten als erforderlich beschrieben, der nun sukzessive unter der Aufsicht der Kreisverwaltung durch die Betreiberin der Verfüllung und den begleitenden Gutachterbüros abgearbeitet wird. Zur weiteren fachlichen und gutachterlichen Abstimmung wurde eine Koordinierungsgruppe mit Behörden und Gutachtern unter Leitung des MULNV eingerichtet. Bereits Anfang März findet zur Erörterung des Konzeptes und Anpassung der vorgeschlagenen Zeitplanung einzelner Teilschritte ein Gespräch der Koordinierungsgruppe statt.
„In einem nächsten Schritt beabsichtigt der Kreis Wesel, die Umsetzung des Untersuchungsprogramms einschließlich der vorgesehenen Machbarkeitsstudie in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln“, erläutert Helmut Czichy das weitere Vorgehen. „In dem Vertrag wird die Betreiberfirma der Abgrabungsverfüllung zur Durchführung bzw. Beauftragung der vorgesehenen Maßnahmen verpflichtet. Außerdem legt der Vertrag fest, dass die Betreiberfirma die damit verbundenen Kosten trägt “, so Czichy weiter. „Der öffentlich-rechtliche Vertrag ist damit ein guter Schritt. Er bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen. Der Vertrag wird gerade vorbereitet und soll voraussichtlich im März 2021 unterzeichnet werden.“
Erst nach Vorliegen der weiteren Untersuchungsergebnisse können Aussagen über gegebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen und deren Art, Umfang und Kosten getroffen werden. Über den Bericht an das MULNV und das Untersuchungskonzept wird die Kreisverwaltung Wesel in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 2. März berichten.