Kreis Wesel erfüllt seine Aufgaben als Träger des Rettungsdienstes
Die Berichterstattung der vergangenen Tage über die rettungsdienstliche Versorgung im Kreis Wesel gibt Anlass, einige Punkte zu erläutern.
Die aktuelle Fassung des Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Wesel datiert aus dem Jahr 2017.
In diesem wurden gegenüber dem vorherigen Plan aus dem Jahr 2010 durch Verhandlungen mit den Krankenkassen als Kostenträger des Rettungsdienstes zahlreiche Verbesserungen der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung des Kreises Wesel erreicht:
In den Rettungswachenbereichen Kamp-Lintfort, Rheinberg und Xanten wurden Notarzteinsatzfahrzeuge etabliert, die eine bessere Zuführung der Notärztinnen und Notärzte zu Einsatzstellen garantieren. Der Kreis Wesel verlagerte einen Rettungstransportwagen von Rheinberg nach Alpen, um die Hilfsfristen in den Bereichen Alpen/Sonsbeck/Xanten zu verbessern. Ein zusätzlicher Krankentransportwagen wurde in Rheinberg besetzt, um steigenden Krankentransportnachfragen gerecht zu werden. Ein Rettungstransportwagen der Feuer- und Rettungswache Wesel wird zu festgelegten Zeiten in Hamminkeln eingesetzt, um die Hilfsfristen in diesem Bereich zu verbessern.
Die Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter und Malteser sind im Kreis Wesel umfangreich in den Rettungsdienst eingebunden.
Der Kreis Wesel beauftragte bereits 2017 einen erfahrenen externen Gutachter damit, den Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises grundlegend zu überarbeiten, um losgelöst von subjektiven Wahrnehmungen erforderliche Optimierungspotentiale aufzuzeigen. In 2018 soll der Rettungsdienstbedarfsplan durch den Kreistag verabschiedet werden.
Die aktuelle Grippewelle führt dazu, dass die Krankenhäuser im Kreis Wesel, und auch in der Region, Kapazitätsengpässe melden und Patientinnen und Patienten in weiter entfernt gelegene Krankenhäuser gebracht werden müssen. Die Fahrzeuge sind dadurch momentan länger unterwegs, was im Umkehrschluss wiederum zu Engpässen bei der Verfügbarkeit von Krankenkraftwagen führt.
Dies ist jedoch der aktuellen Lage geschuldet und betrifft keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten.
Hier ist eine Erstversorgung vor Ort durch das Krankenhausgesetz verpflichtend.
Das Notfallsanitätergesetz (zum 01.01.2014 in Kraft getreten) wurde in Nordrhein-Westfalen erst spät durch landesrechtliche Ausführungsbestimmungen geregelt. Dadurch sind vorgesehene Übergangsregelungen zeitlich knapp bemessen.
Bis zum 31.12.2020 können sich Rettungsassistentinnen und –assistenten zur/zum Notfallsanitäter/-in fortbilden.
Ab 2027 müssen Notfalleinsatzfahrzeuge mit höher qualifizierten Notfallsanitätern/-innen besetzt sein. Ein aktueller Mangel besteht nicht.
Im Kreis Wesel sind in Abstimmung mit den Städten Dinslaken, Moers und Wesel sowie den Hilfsorganisationen bereits zahlreiche Rettungsassistentinnen und –assistenten zu Notfallsanitätern/-innnen fortgebildet worden. Die Finanzierung durch die Krankenkassen ist strittig. Im Zuge der Verhandlungen über den neuen Rettungsdienstbedarfsplan ist aber mit einer Einigung über die Fortbildungskosten und auch die Anerkennung von Ausbildungsplätzen im Kreis Wesel zu rechnen.
Das landesweite Problem, dass zu wenig qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, kann auch auf den Kreis Wesel zukommen, sofern der künftige Rettungsdienstbedarfsplan zusätzliche Kapazitätserfordernisse aufzeigt.
Der Kreis Wesel erfüllt die landesweite Vorgabe, die fordert, die Hilfsfristen im Durchschnitt zu 90 Prozent einzuhalten.