Jetzt Wahlvorschläge für die Neuwahl des Jugendhilfeausschusses einreichen
Der Kreis Wesel bittet anerkannte Träger der Jugendhilfe, Wahlvorschläge für den Jugendhilfeausschuss einzureichen. Dieser wird nach der Kommunalwahl am 13. September 2020 neu gebildet. Grund hierfür ist, dass die Wahlzeit des Jugendhilfeausschusses an die Wahlzeit des Kreistages gebunden ist.
Grundsätzlich gehören dem Jugendhilfeausschuss neben den Kreistagsmitgliedern sechs weitere Personen an. Der Kreistag wählt diese auf Vorschlag der im Zuständigkeitsbereich des Kreises Wesel wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die Vorschläge der Jugend- und der Wohlfahrtsverbände sind hierbei angemessen vom Kreistag zu berücksichtigen. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck sowie für die Städte Hamminkeln, Neukirchen-Vluyn und Xanten. Für jeden Sitz sind zwei Personen für die ordentliche und stellvertretende Mitgliedschaft vorzuschlagen. Bei der Wahl soll ein paritätisches Geschlechterverhältnis erreicht werden. Frauen sind bei den Wahlvorschlägen also angemessen zu berücksichtigen. Vorgeschlagen werden dürfen nur Personen, die die Voraussetzungen des passiven Wahlrechts erfüllen: Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate im Gebiet des Kreises Wesel wohnen. Alle vorgeschlagenen Personen sollen zudem in der Jugendhilfe erfahren oder tätig sein.
Die Wahlvorschläge sind bis Samstag, 19. September 2020, beim Jugendamt Kreis Wesel, Reeser Landstraße 31 in 46483 Wesel einzureichen. Weitere Informationen gibt Tanja Witthaus, Leiterin des Jugendamtes Kreis Wesel, unter 0281/207-7111.