Informationen des Kreiswahlleiters zur Landtagswahl
Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister informiert:
Eine Wahlergebnispräsentation in den Sitzungssälen des Kreishauses findet anlässlich der Landtagswahl am 15.05.2022 nicht statt. Der Verlauf der Ergebnisermittlung kann jedoch über die vom KRZN Kamp-Lintfort bereitgestellte Wahlergebnispräsentation (WEP) unter folgendem Link verfolgt werden:
Wahlergebnispräsentation Kreis Wesel (krzn.de)
Der Link wird auch in den Internetauftritt des Kreises Wesel unter www.kreis-wesel.de eingebunden.
Auch bei der Landtagswahl 2022 wird wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In einigen Wahlräumen der Kommunen Alpen, Voerde, Moers und Wesel wird mit Stimmzetteln gewählt, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe aufgedruckt sind, beispielsweise „H.weiblich, geboren 1988 bis 1997“. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Zur Sicherung des Wahlgeheimnisses
- müssen Stimmbezirke, in denen die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird, mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen,
- werden die Geburtsjahrgänge zu so großen Gruppen zusammengefasst, dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wählerinnen und Wähler möglich sind,
- dürfen Wählverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden,
- hat die Stimmauszählung zunächst im Wahlraum ohne statistische Auswertung zu erfolgen und darf die Auswertung für statistische Zwecke erst später unter dem Schutz des Statistikgeheimnisses und nur ohne Wählverzeichnisse erfolgen,
- sind die Statistikstellen einer engen Zweckbindung hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen unterworfen,
- dürfen Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für einzelne Stimmbezirke nicht veröffentlicht werden.
In den Wahlräumen im Kreis Wesel finden die bisher für die Nutzung von Wahlräumen entwickelten Hygienekonzepte (z. B. Regulierung des Zugangs, Vorgabe von Laufwegen mit Markierung von Mindestabständen, regelmäßiges Lüften, regelmäßige Desinfektion von Oberflächen usw.) weiterhin Anwendung; eine Maskenpflicht gibt es jedoch – entsprechend der aktuellen CoronaSchVO vom 1. April 2022 - nicht mehr.