Influenza bei Wildvögeln: Geflügelhalter im Kreis Wesel müssen sich auf eine Aufstallung vorbereiten

Seit Ende Oktober sind in Deutschland bereits weit über 200 verendete Wildvögel positiv auf das gefährliche Influenzavirus vom Typ H5N8 (Geflügelpest) oder andere gefährliche Viren vom Typ H5 getestet worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko vor allem bei Wasservögeln wie Enten, Gänsen oder Schwänen als hoch ein. Steht man dem Infektionsgeschehen in der Natur zwar hilflos gegenüber, lässt sich das Hausgeflügel jedoch gut schützen. Der Kreis Wesel fordert deshalb alle Geflügelhalter unabhängig von Zahl und Art des gehaltenen Geflügels auf, die Biosicherheit in ihren Haltungen zu überprüfen und zu optimieren.

Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln müssen unbedingt verhindert werden. Besonders gefährlich sind für Wildvögel zugängliche Futter-, Tränke- und Badestellen, Futter- und Einstreulager sowie Hygienedefizite. Sollten auch in Nordrhein-Westfalen und hier besonders am Niederrhein vermehrt Wildvögel gefunden werden, die eines der gefährlichen Influenzaviren in sich tragen, muss mit einer Aufstallungsanordnung gerechnet werden, die das gesamte Kreisgebiet betrifft. Bei jedem positiven Fund eines Wildvogels ist eine Risikobewertung vorgesehen, in der beispielsweise auch geprüft wird, ob sich in der näheren Umgebung größere Tierbestände befinden.

Nachdem vorwiegend an den Küstenregionen mehrere tausend verendete Enten und Gänse gefunden wurden sowie neun Seuchenausbrüche in Hausgeflügelbeständen stattgefunden haben, nehmen die Fallzahlen nun auch im Inland zu. Die niederländischen Fälle in der Nähe von Nimwegen und eine in der letzten Woche in Emmerich tot aufgefundene positiv getestete Wildgans erinnern an den Winter 2016/2017. Vor vier Jahren wurde der erste positive Wildvogel in Nordrhein-Westfalen in Xanten gefunden. Nachdem sich die Seuche unter den Wildvögeln in NRW ausgebreitet hatte, mussten nach einem Eintrag in eine Geflügelhaltung im Januar 2017 in einem Betrieb mit Ställen in Hamminkeln und Rees alle Puten getötet werden. Große Teile des Kreisgebietes lagen zeitweise in einem oder mehreren Sperrbezirken oder Beobachtungsgebieten mit Einschränkungen – vor allem für Betriebe, die gewerbsmäßig Geflügel halten. Auch jetzt ist zu befürchten, dass sich die Geflügelpest bundesweit wieder schnell ausbreitet.

Tote Wildvögel, vor allem Wasservögel oder Greifvögel, sind dem Veterinäramt des Kreises Wesel telefonisch unter 0281/207-7007 oder per E-Mail an vet.lm@kreis-wesel.de zu melden. Soweit möglich, werden die Tiere zur Untersuchung eingesammelt.  Außerhalb der Dienstzeiten sowie am Wochenende ist der amtstierärztliche Dienst über die Kreisleitstelle erreichbar.