Illegale Entsorgung von Ölpellets: Kreis Wesel überprüft Herausgabe des ahu-Gutachtens

Dem Kreis Wesel liegt ein Antwortschreiben des Landgerichts Bochum vom 05.06.2018, eingegangen am 11.06.2018, vor. Diesem ist zu entnehmen, dass nach Ansicht des Landgerichts keine Bedenken mehr bestünden, das ahu-Gutachten nun herauszugeben. Anders verhält es sich mit dem Borchardt-Gutachten, welches in der Hauptverhandlung thematisiert wurde.

Die Verwaltung prüft derzeit, ob aus Sicht des Kreises alle Voraussetzungen vorliegen, das ahu-Gutachten auf der Internetseite des Kreises zu veröffentlichen.

Nach der Überprüfung wird der Kreis Wesel seine Entscheidung entsprechend mitteilen.