Hinweis zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

Das neue Grundsteuerrecht findet ab dem 1. Januar 2025 Anwendung. Für die Neuberechnung der Grundsteuer müssen Haus- und Grundeigentümerinnen und -eigentümer bestimmte Daten nun für das Finanzamt zusammenstellen.

Ab Mai 2022 erhalten alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind. Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind aufgefordert, erforderliche Daten zu ermitteln und in einer Feststellungserklärung aufzuführen. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Ermittlung der erforderlichen Daten für die neue Grundsteuer hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung ein Grundsteuerportal (Geodatenportal) bereitgestellt: https://grundsteuer-geodaten.nrw.de. Das Portal arbeitet mit den Daten des Liegenschaftskatasters, der Bodenschätzung und der Gutachterausschüsse.

Neben weiteren Hilfestellungen wie beispielsweise Anleitungen, einem Chatbot und Hilfe-Videos, können dort Angaben zu den jeweiligen Grundstücken (Grundsteuer B) und zu Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Nordrhein-Westfalen abgerufen werden. Nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit können die Daten in der Feststellungserklärung des zuständigen Finanzamts ab 1. Juli 2022 eingetragen werden.

Zusätzliche Informationen zu den Bodenrichtwerten stehen unter https://www.boris.nrw.de/ zur Verfügung. Dort sind auch die Grundstücksmarktberichte hinterlegt, in denen die Gutachterausschüsse weitere Erläuterungen geben.