Gutachten zu den wasserwirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Abgrabung „Histenbruch“ liegt vor

Im Planfeststellungsverfahren für die geplante Abgrabung „Histenbruch“ in Wesel-Bislich hat die Antragstellerin das vom Kreis Wesel geforderte hydrologische Gutachten vorgelegt. Nunmehr erfolgt die fachliche Prüfung durch den Fachdienst Umwelt.

Die erbetene Gegenäußerung der Firma Holemans Niederrhein GmbH zu den erhobenen Einwendungen und der Behördenstellungnahmen liegt noch nicht vor.

Im weiteren Verlauf des formellen Verfahrens wird der Kreis Wesel die Stellungnahmen der beteiligten Behörden sowie die privaten Einwendungen anlässlich eines Erörterungstermins, zu dem die Beteiligten rechtzeitig eingeladen werden, umfassend diskutieren und besprechen.

Eine abschließende Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt nach Auswertung des Ergebnisses des Erörterungstermins.