Gültigkeit von Führerscheinen verlängert
Der Kreis Wesel informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, dass Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar und 31. August 2020 ablaufen, als um 7 Monate ab Ablaufdatum verlängert gelten. Grund dafür ist eine aktuelle Verordnung der Europäischen Union. Dies betrifft auch die Eintragungen der Schlüsselzahl 95 über die Berufskraftfahrerweiterbildung.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die den Erwerb eines Führerscheins planen bzw. derzeit in der Fahrschulausbildung sind, werden gebeten, ihren Fahrerlaubnisantrag möglichst über die Fahrschule zu stellen, da dies die Antragsbearbeitung und die Erteilung des Prüfauftrages an den TÜV deutlich verkürzt.
Zudem weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass ab sofort die Abmeldung eines Fahrzeugs ohne Termin möglich ist, wenn Kennzeichenschilder und Fahrzeugschein mitgebracht werden. Bei Verlust oder Diebstahl ist weiterhin ein Termin erforderlich.