Genesenen-Bescheinigung nur mit PCR-Test möglich

Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel weist darauf hin, dass eine Genesenen-Bescheinigung nur ausgestellt werden kann, wenn die Covid-Infektion durch einen anerkannten PCR-Test nachgewiesen wurde. Ein Schnelltest, der in einer Bürgerteststelle gemacht wurde, reicht hier nicht aus.

Für Personen, die von einer Infektion genesen sind, gelten Ausnahmen bei den derzeitigen Corona-Regeln. Damit können dann z.B. Zugangsbedingungen wie 2G oder 2G+ erfüllt werden.

Die Genesenen-Bescheinigung kann unter Vorlage des Personalausweises und des PCR-Testergebnisses nach Ende der Isolation auch in Apotheken ausgestellt werden.  Da Apotheken dafür auch einen QR-Code für die digitale Erfassung in geeigneten Apps ausstellen, wird der Nachweis zum Schutzstatus sehr einfach gemacht.