Genehmigungsverfahren zum Antrag auf Erteilung einer Genehmigung der Cremare Tierkrematorien GmbH wird ruhend gestellt
Die Cremare Tierkrematorien GmbH hat einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG) gestellt.
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erforderliche Auslegung der Antragsunterlagen zur Einsichtnahme, die vom 21.02.2020 bis einschließlich 20.03.2020 sowohl bei der Kreisverwaltung Wesel als auch bei der Gemeinde Schermbeck vorgesehen war, wurde aufgrund der aktuellen Situation durch die Coronapandemie unterbrochen. Die Offenlage konnte nur vom 21.02.2020 bis 16.03.2020 durchgeführt werden. Eine erneute Offenlage mit durch den Antragsteller geringfügig angepassten Antragsunterlagen wird unmittelbar bekanntgegeben.
Etwaige erörterungsfähige Einwendungen gegen das Vorhaben waren schriftlich vom 21.02.2020 bis zum 03.04.2020 einzureichen. Auch diese Einwendungsfrist wird aufgehoben und erneut bekannt gegeben.
Der vorgesehene Termin zur Erörterung bei Einwendungen am 26.05.2020 entfällt zunächst. Die bis heute eingegangenen Einwendungen fließen ins Verfahren ein.
Zu gegebener Zeit erfolgt eine erneute öffentliche Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunterlagen.