Geflügelpest in Kamp-Lintfort: Bisher keine weiteren Fälle

Am 9. April wurde der Verdacht der Geflügelpest in einem Putenbestand in Kamp-Lintfort angezeigt, der am Gründonnerstag vom Friedrich Löffler Institut bestätigt wurde. Wie in allen Fällen der abgelaufenen Wintersaison wurde das hochpathogene Influenzavirus vom Typ H5N1 festgestellt. Alle über 44.000 Puten im gesperrten Betrieb mussten getötet werden und um den Betrieb wurde eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet, die die Kreise Wesel und Kleve nahezu gleich und den Kreis Viersen am nordwestlichen Rand betraf.

Im betroffenen Betrieb sind die Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen abgeschlossen. Damit ist so weit wie möglich ausgeschlossen, dass von dem Betrieb eine Gefahr für andere Geflügelhaltungen ausgeht. Aufgrund der Betriebsstruktur gab es keine Kontakte zu anderen Beständen. In der kommenden Woche erfolgt eine zweite Reinigung und Desinfektion der Ställe, wie sie durch EU- Recht vor einer Wiederbelegung der Ställe vorgeschrieben ist.

In der 3-Kilometer-Schutzzone wurden in den Kreisen Wesel und Kleve alle bekannten Geflügelhaltungen durch amtliche Tierärztinnen und -ärzte aufgesucht. Die Tierbestände wurden klinisch untersucht, viele zusätzlich virologisch über Tupferproben. Alle Ergebnisse waren negativ. Bei den Kontrollen wurden die Tierhalter nochmals über die notwendigen wichtigsten Hygienemaßnahmen zum Schutz vor einer Einschleppung und Verschleppung der Geflügelpest informiert.

Sofern keine unerwarteten Zwischenfälle mehr auftreten, gelten für die Schutzzone ab Samstag, 7. Mai 2022, die etwas erleichterten Regelungen der 10 Kilometer-Überwachungszone. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Freitag, 6. Mai 2022, veröffentlicht.

In der Überwachungszone sind die meisten der stichprobenartigen tierärztlichen Kontrollen ebenfalls abgeschlossen, auch hier mit bisher negativen Ergebnissen. Die Überwachungszone kann frühestens am 19. Mai aufgehoben werden, so dass am 20. Mai keine Einschränkungen mehr gelten, wenn die Kontrollen günstig verlaufen.

Für die Wiederbelegung des von der Geflügelpest betroffenen Betriebes gelten eigene Fristen und gesonderte Bedingungen.

Die veterinärbehördlichen Untersuchungen zeigen zwar, dass es in der Region derzeit keine weiteren Fälle gibt, aber eine Entwarnung ist das nicht. Das Influenzavirus zirkuliert weiter in der Natur, die Meldungen über Feststellungen bei Wildvögeln und Hausgeflügel in Europa reißen nicht ab. Da es keine Impfungen gibt, bleibt die ganzjährige Beachtung der Biosischerheitsmaßnahmen der wirksamste Schutz vor der Geflügelpest, aber auch anderen Infektionserregern.