Geflügelpest - Beobachtungsgebiet aufgehoben; Stallpflicht im Kreis Wesel bleibt
Heute werden Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet um den Geflügelpestausbruch in Hamminkeln endgültig aufgehoben.
Am 11. Januar 2017 wurde in einem Putenmastbestand in Hamminkeln der Ausbruch der Geflügelpest vom Typ H5N8 festgestellt. Die Kreise Wesel, Kleve und Borken haben daraufhin um den Bestand einen Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Im Kreis Wesel waren Hamminkeln, Wesel und Xanten betroffen. Die klinischen und Laboruntersuchungen während und am Ende der Mindestdauer der Sperrmaßnahmen ergaben keine Hinweise auf das Vorliegen weiterer Verdachtsfälle. Soweit diese Regionen gleichzeitig im vorherigen Beobachtungsgebiet um den Ausbruch in einem Putenmastbestand in Rees- Haldern lagen, gilt die Aufhebung auch für diesen Fall.
Die Stallpflicht bleibt jedoch vorläufig weiterhin im gesamten Kreisgebiet angeordnet. Weite Teile des Kreises liegen im Wildvogelrastgebiet des Unteren Niederrheins mit einer immer noch hohen Wildvogeldichte. Rast- und Sammelplätze, Gewässer und regelmäßige Flugrouten liegen oft in unmittelbarer Nähe zu kleinen wie großen Geflügelhaltungen. Die Influenzaepidemie in der Wildvogelpopulation hält an. Die Gefahr des direkten oder indirekten Eintrags von Influenzaviren in Geflügelbestände bleibt damit hoch.
Seit Beginn der Epidemie Anfang November wurden allein in Deutschland über 850, davon im Februar 165 verschiedenste Wildvögel, darunter Kormorane, Schwäne, Möven, Greifvögel, Wildenten und Graureiher positiv auf den Influenzatyp H5N8 getestet. Auch bei Wildgänsen in den Kreisen Paderborn und Steinfurt sowie in Bielefeld fand sich das Virus. Zusätzlich wurden andere, weniger gefährliche Influenzatypen nachgewiesen. Das ist nur die Spitze des Eisbergs, da nur zufällig gefundene und auch nur ein Teil dieser Tiere untersucht wurde.
Geflügelhaltungen waren in Deutschland bisher in 83 Fällen betroffen, davon sechs in Nordrhein- Westfalen. Darunter befanden sich große Betriebe wie die beiden Putenmastbestände in der Region, aber auch kleine Bestände und Tiergehege oder Rassegeflügel, an Tierarten sowohl Gänse, Enten, Puten, Hühner als auch Schwäne.
Dass nur relativ wenige Bestände betroffen sind, dürfte vor allem an der weit gefassten Stallpflicht und der guten Einhaltung der notwendigen Hygienevorkehrungen liegen.
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises wird in den nächsten beiden Wochen weiterhin Wildvögel ausgewählt beproben und in Abhängigkeit von den Ergebnissen und der allgemeinen Entwicklung Anfang März erneut entscheiden, ob, ab wann und in welchem Umfang die Aufstallungspflicht aufgehoben werden kann.