Geflügelpest bei Wildvogel in Wesel festgestellt
Bei einer Möwe, die ein Bürger am 13. März am Auesee tot aufgefunden hatte, wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut die hochpathogene Form der Influenza vom Typ H5N1 und damit die Wildvogel-Geflügelpest festgestellt. Der Vogel war vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung nach der Meldung eingesammelt und zur Untersuchung eingeschickt worden.
Der jetzige Einzelfund vom Auesee hat vorerst keine tierseuchenrechtlichen Konsequenzen. Das Kreisveterinäramt erneuert seine Aufforderung, in allen Geflügelbetrieben hohe Biosicherheits-Maßnahmen umzusetzen. Nur so kann das Risiko minimiert werden, das Virus aus der Wildvogelpopulation in Tierbestände einzutragen.
Es ist der erste Fall im Kreis Wesel in der endenden Wintersaison, aber kein Einzelfall. So wurden zeitgleich identische Befunde von weiteren drei Möwen aus dem Kreis Viersen und einer Möwe aus dem Kreis Heinsberg übermittelt. Der Kreis Wesel hatte erst vor gut zehn Tagen die drei Monate lang geltende kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben.