Geflügelpest bei Hausgeflügel im Kreis Wesel bestätigt

Der am vergangenen Montag, 11. April 2022, festgestellte amtliche Verdacht auf Geflügelpest in Kamp-Lintfort hat sich bestätigt. Am Donnerstagabend, 14. April 2022, erreichten den Kreis Wesel die endgültigen Befunde aus dem Friedrich-Löffler-Institut.

In allen eingesandten Proben wurde die hochpathogene Form der Geflügelpest vom Typ H5N1 diagnostiziert.

Die Maßnahmen im Betrieb sind zwischenzeitlich so weit vorangeschritten, dass keine Gefahr mehr für andere Betriebe ausgehen kann. Nach Tötung und unschädlicher Beseitigung des gesamten Putenbestandes sind auch wesentliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen eingeleitet worden. Die für die Dauer der Sperrzonen maßgebliche Vordesinfektion konnte am Mittwoch, 13. April 2022, abgeschlossen werden.

Ab Dienstag, 19. April 2022, werden die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte der Kreisverwaltung Wesel mit den vorgeschriebenen klinischen Kontrollen in den Geflügelbetrieben in der 3-Kilometer-Schutzzone und anschließend in der 10-Kilometer-Überwachungszone beginnen. Dabei werden auch zahlreiche Proben für Laboruntersuchungen entnommen. Treten keine weiteren Fälle auf, wird die Schutzzone nach Ablauf von 21 Tagen nach der Vordesinfektion Bestandteil der Überwachungszone. Die Überwachungszone kann nach weiteren neun Tagen aufgehoben werden. Die genaue Beschreibung der Sperrzonen findet sich im Amtsblatt unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-47.-jahrgang-nummer-17/.

Die Kreisverwaltung bittet noch einmal alle Geflügelhalter, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen strikt zu beachten. Informationen hierzu sind auf der Internetseite des Kreises hinterlegt unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/gefluegelpest/.