Geänderte Satzungen für Elternbeiträge im Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe empfohlen
In der Sitzung des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe des Kreises Wesel am Dienstag, 9. März, empfahlen die Ausschussmitglieder einstimmig die Angleichung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für die Jugendamtskommunen des Kreises Wesel (Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten).
Das im August letzten Jahres in Kraft getretene KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern) gibt vor, dass die Höhe und Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einander entsprechen sollen. Der Kreis Wesel hat für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagespflege und für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder bisher Satzungen, in denen sich die Höhe der Beiträge unterscheidet. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Elternbeitragssatzungen ist die fehlende Unterteilung bei den Beiträgen für die Kindertagespflege in Beiträge für Kinder unter und über drei Jahren. Die aktuellen Beiträge entsprechen den Elternbeiträgen für Kinder über drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung. Die Inanspruchnahme eines Platzes für ein Kind unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung ist daher aktuell deutlich teurer als in der Kindertagespflege.
Bereits im Dezember wurde daher durch den Ausschuss für Kinder- und Jugendhilfe eine entsprechende Arbeitsgruppe zum Thema „Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ gebildet, die Entscheidungsvorschläge über die Angleichung der Elternbeiträge für Kindereinrichtungen und Kindertagespflege entwickeln sollte. Die Arbeitsgruppe hat Mitte Januar und Anfang Februar 2021 mittels Videokonferenz unter Beteiligung aller im Kreistag vertretenen Fraktionen getagt. Ihr Vorschlag: Künftig sollen auch die Elternbeiträge in der Kindertagespflege in Beiträge für Kinder unter und Kinder über drei Jahren unterteilt und die Höhe der Beiträge der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen angepasst werden.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag sähe die neue Elternbeitragstabelle für die Kindertagespflege ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 dann wie folgt aus:
Beitragsstufe | Einkommen | Durchschnittliche Betreuungszeit pro Woche / mtl. Beitrag | Zusätzliche Pauschale für mehr als 45 Std. | |||
für Kinder bis Vollendung des 3. Lebensjahres | ||||||
bis 15 Std | 16 bis 25 Std. | 26 bis 35 Std. | 36 bis 45 Std. | |||
0 | bis 20.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
1 | bis 25.000 € | 21 € | 37 € | 50 € | 64 € | 10 € |
2 | bis 37.000 € | 37 € | 64 € | 87 € | 111 € | 18 € |
3 | bis 49.000 € | 61 € | 105 € | 152 € | 182 € | 30 € |
4 | bis 61.000 € | 96 € | 166 € | 226 € | 289 € | 48 € |
5 | bis 73.000 € | 127 € | 219 € | 298 € | 381 € | 63 € |
6 | bis 85.000 € | 158 € | 272 € | 370 € | 474 € | 78 € |
7 | über 85.000 € | 184 € | 318 € | 432 € | 553 € | 91 € |
Beitrags-stufe | Einkommen | Durchschnittliche Betreuungszeit pro Woche / mtl. Beitrag | Zusätzliche Pauschale für mehr als 45 Std. | |||
für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres | ||||||
bis 15 Std | 16 bis 25 Std. | 26 bis 35 Std. | 36 bis 45 Std. | |||
0 | bis 20.000 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
1 | bis 25.000 € | 12 € | 20 € | 27 € | 43 € | 10 € |
2 | bis 37.000 € | 20 € | 35 € | 47 € | 75 € | 18 € |
3 | bis 49.000 € | 33 € | 57 € | 77 € | 123 € | 30 € |
4 | bis 61.000 € | 52 € | 90 € | 122 € | 195 € | 48 € |
5 | bis 73.000 € | 69 € | 119 € | 161 € | 258 € | 63 € |
6 | bis 85.000 € | 86 € | 148 € | 200 € | 320 € | 78 € |
7 | über 85.000 € | 100 € | 173 € | 234 € | 374 € | 91 € |
Im März 2020 hatte die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag auf „Abschaffung der Stichtagsregelung“ gestellt. Bisher ist bei den Elternbeiträgen für das gesamte Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen, welches Kinder bis zum 01. November des begonnenen Kindergartenjahres erreicht haben. Dies bedeutet, dass Eltern, auch wenn das Kind drei Jahre alt geworden ist, den höheren Beitrag zu zahlen haben, weil auch ganzjährig der teurere U-3-Platz in Anspruch genommen wird. Inzwischen haben alle anderen Jugendämter im Kreis Wesel (zuletzt im Dezember 2020 in Rheinberg) diese Regelung abgeschafft und berechnen mit dem dritten Lebensjahr den niedrigeren Elternbeitrag für Kinder über drei Jahren. Auch dieses Thema wurde in der Arbeitsgruppe behandelt. Sie schlug dem Fachausschuss vor, diesem Vorgehen zu folgen und die Elternbeiträge für Kinder im Monat nach dem dritten Geburtstag auf der Basis der Elternbeiträge für Kinder über drei Jahren festzulegen. Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder- und Jugendhilfe stimmten einstimmig für diesen Vorschlag.
Vorbehaltlich der Zustimmung durch den Kreistag am 25. März, treten die neuen Satzungen mit dem nächsten Kindergartenjahr zum 01.08.2021 in Kraft.