Fachausschuss thematisierte Zentralisierung des Berufskollegs Dinslaken: Errichtung einer 4-fach-Sporthalle

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Abfallwirtschaft am Dienstag, 20. November 2018, informierte die Kreisverwaltung die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand der Zentralisierung der zwei Berufskolleg-Standorte in  Dinslaken.

Wie bereits früher berichtet, soll das Berufskolleg Dinslaken am zentralen Standort Wiesenstraße zusammengeführt und die Dependance an der Konrad-Adenauer-Straße aufgegeben werden bzw. eine andere Verwendung finden. Grundlage zur Realisierung des Gesamtprojektes ist zunächst die Errichtung einer neuen 4-fach-Sporthalle als Ersatzmaßnahme zur vorhandenen Sporthalle an der Douvermannstraße. Hierfür hat die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung inzwischen ein Raum- und Funktionsprogramm erarbeitet.

„Wir möchten natürlich weitere Zeitverluste vermeiden und führen deshalb jetzt die Planungs- und Entwurfsphase parallel zum Bebauungsplanverfahren durch“, erklärte das zuständige Vorstandsmitglied Helmut Czichy. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung, einen Architekten nebst Fachplaner für Haustechnik zu beauftragen. Für die Planungsleistungen sind rund 200.000 Euro eingeplant.

In der Ausschusssitzung herrschte Einigkeit darüber, dass die Fertigstellung der Sporthalle jetzt im Vordergrund stehe. Fachdienstleiterin für Immobilienmanagement des Kreises Wesel Denise Timm-Heltweg ergänzte: „Wir sind hier auf einem guten Weg und in einem regen Austausch mit der Schule und der Stadt Dinslaken.“

Darüber hinaus informierte Michael Wolf vom Kreis Wesel im Fachausschuss über die Nachkalkulation der Abfallgebühren des Jahres 2017 und die Abfallgebührensatzung für 2019/2020.

Unter Berücksichtigung des Jahresabschlusses 2017 der Kreis Weseler Abfallgesellschaft (KWA) hat der Kreis Wesel eine Rückerstattung der Vorauszahlungen des vergangenen Jahres in Höhe von knapp sechs Millionen Euro erhalten. Die Rückerstattung ergibt sich aus der Endabrechnung bei den Vorauszahlungen und einer Gutschrift an den Kreis Wesel aus Drittgeschäften der KWA. Die Rückerstattung wird teilweise für die Stabilisierung der Gebühren für den Haus- und Bioabfallmüll in den kommenden Jahren verwendet.

Die Ausschussmitglieder empfehlen dem Kreistag einstimmig, weitere Überschüsse aus der Gebührenrücklage auch direkt an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auszuzahlen. Insgesamt soll der Kreis Wesel seinen Kommunen 2,5 Millionen Euro erstatten.

Zudem nahmen die Ausschussmitglieder die Abfallgebührensatzung für die kommenden zwei Jahre zufrieden zur Kenntnis, denn Wolf betonte: „Wir haben es geschafft, die Gebühren der vergangenen Jahre bis zum Jahr 2020 zu verstetigen.“

Die Anwesenden lobten die positive Entwicklung und sind sich einig, dass der Kreistag der neuen Satzung in seiner Sitzung am 13. Dezember zustimmen sollte.