Erreichbarkeit der Kreisverwaltung Wesel
Die Kreisverwaltung Wesel und ihre Außenstellen sind weiterhin ausschließlich telefonisch, per E-Mail und per Brief zu erreichen, um die Anliegen der Kundinnen und Kunden zu bearbeiten. Auf diese Weise soll der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegengewirkt werden. Die Mitarbeitenden der Fachdienste sind im Dienst und unter den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.
In Ausnahmefällen, die zwingend eine persönliche Vorsprache erfordern, ist telefonisch ein Termin mit den zuständigen Mitarbeitenden zu vereinbaren. Ohne vorherige Terminabsprache erhalten Kundinnen und Kunden keinen Zugang zu den Dienststellen des Kreises. Die Kundinnen und Kunden werden grundsätzlich von den Mitarbeitenden am Eingang abgeholt und auf dem Weg ins Büro oder in den Besprechungsraum begleitet. Die Dienststellen dürfen nur mit einem entsprechenden Mund-Nasen-Schutz betreten werden.
Für die folgenden Bereiche gelten Sonderregelungen:
Für die Zulassungsstelle Wesel und für das Dienstleistungszentrum Moers (DLZ) müssen Kundinnen und Kunden ihre Termine online über die Internetseite des Kreises Wesel oder über das Service Center des Kreises reservieren. Es ist zwingend erforderlich, die Reservierungsnummer mitzubringen und dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen, um die Zulassungsstelle oder das DLZ betreten zu können.
Die Ausländerbehörde sowie die Einbürgerungsbehörde sind weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden sind im Dienst und unter den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.
Aufenthaltsgestattungen, Duldungen und Fiktionsbescheinigungen können zur Verlängerung im zuständigen Bürgerbüro abgegeben werden, sofern dies geöffnet ist, per Post übersandt oder unter Angabe einer Telefonnummer oder E-Mail-Adresse in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Wesel eingeworfen werden. Diese Dokumente werden nach erfolgter Verlängerung an das Bürgerbüro bzw. die Meldeanschrift zurückgesandt. Sollten bei der Meldeanschrift Zustellungsschwierigkeiten bestehen, kann die Rücksendung auch an eine andere Anschrift erfolgen, wenn diese vollständig bei der Übersendung der Dokumente angegeben wird.
Zwingend erforderliche Vorsprachen zur Beantragung von elektronischen Aufenthaltstiteln oder Reiseausweisen bzw. im Rahmen von Einbürgerungsverfahren sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.