Ernster Verdacht auf Geflügelpest bei Hausgeflügel im Kreis Wesel

Im Kreis Wesel gibt es einen ernsten Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. Das Influenzavirus vom Typ H5 wurde in einem Geflügelbetrieb in Hamminkeln-Dingden festgestellt. Der betroffene Betrieb wurde bereits durch das Veterinäramt des Kreises Wesel gesperrt. Als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung mussten alle rund 3.200 Tiere des Betriebs am Wochenende vorsorglich getötet und fachgerecht entsorgt werden. Die Ställe werden gereinigt und desinfiziert. Durch die Tierseuchenkasse ist eine Entschädigung des betroffenen Halters vorgesehen. Das Vorgehen wurde in einer Telefonkonferenz zwischen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (MULNV), dem Kreis Wesel sowie seinen Nachbarkreisen Borken und Kleve abgestimmt.

Nachdem der Geflügelhalter am vergangenen Freitag in seinem Bestand verendete Tiere gefunden und das Veterinäramt informiert hatte, wurde der Bestand durch Veterinäre des Kreises Wesel untersucht und beprobt. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA-RRW) stellte am Samstag, 11. Dezember 2021, in den Proben Nachweise vom Influenza-Subtyp H5 fest. Die Proben werden kurzfristig an das Friedrich-Löffler-Institut zur weiteren Spezifizierung des Virus übergeben. Mit dem Ergebnis wird Mitte der Woche gerechnet, sobald dieses feststeht, erlässt der Kreis Wesel endgültige Regelungen. Bis dahin wurde um den Betrieb eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von insgesamt 10 Kilometern eingerichtet. Im Kreis Wesel zählen Gebiete der Kommunen Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck und Wesel zur Sperrzone, die auch Gebiete der Kreise Borken und Kleve betrifft. Die nähere Beschreibung ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Kreises, die am Sonntag, 12.12.2021, um 0 Uhr in Kraft getreten ist. Innerhalb der Sperrzone gibt es auf Weseler Kreisgebiet ca. 460 gewerbliche und Hobby-Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 170.000 Tieren. Für Geflügelhalter innerhalb der Sperrzone gibt es Einschränkungen für die Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten. Geflügelbestände in der Sperrzone, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet worden sind, sind unbedingt dem Kreis Wesel zu melden. Darüber hinaus sind Bestandveränderungen genau zu dokumentieren.

Ab Sonntag, 12. Dezember 2021, gilt

Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis  Wesel

Mit einer zweiten Allgemeinverfügung, die ebenfalls am Sonntag, 12.12.2021, um 0 Uhr in Kraft getreten ist, wurde kreisweit die Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Sie gilt für alle Geflügelhalter inkl. Hobbyhaltern und unabhängig von Geflügelart und Größe des Bestandes. Erste Ermittlungen im betroffenen Betrieb, der auch einen zugelassenen Schlachtbetrieb und eine Direktvermarktung umfasst, haben eine Vielzahl von möglichen Kontakten ergeben, die im Zuge der Seuchenbekämpfung nachverfolgt werden müssen. Im Fokus stehen neben gewerblichen Geflügelhaltungen auch eine Vielzahl von Hobby-Geflügelhaltern.

Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter daher, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen unter ihren Tieren einen Tierarzt hinzu zu ziehen und sich an das Veterinäramt zu wenden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest können per Email an VET.LM@kreis-wesel.de oder telefonisch unter Tel. 0281 – 207 7007 gemeldet werden.

Zum Hintergrund:

Die aviäre Influenza ist weltweit bei Wildvögeln verbreitet. Das Virus tritt in zahlreichen und unterschiedlich gefährlichen Subtypen auf. Die aktuellen Subtypen sind nach derzeitigem Kenntnisstand für den Menschen ungefährlich. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Übertragen wird die Infektion durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials. Zwischen Geflügelbeständen kann das Virus über den Tierhandel sowie bei Hygienedefiziten über Personen, Gegenstände und Fahrzeuge verbreitet werden.