Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Wölfin GW954f darf weiterhin nicht entnommen werden

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Mittwoch, 17. Januar 2024, entschieden und bekannt gegeben, dass die Wölfin GW954f weiterhin nicht entnommen werden darf.

Insbesondere weil das Gericht den Stellungnahmen und für eine Entnahme notwendigen Feststellungen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und des Landesumweltamtes (LANUV) nicht gefolgt ist, wird der Kreis Wesel nun in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium das weitere Vorgehen festlegen.

Damit ist die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel weiterhin ausgesetzt und die Wölfin GW954f darf nicht entnommen werden.

Zum Hintergrund:

Das MUNV hatte den Kreis Wesel mit Schreiben von 22. November 2023 mit der Prüfung einer Entnahme der Wölfin GW954f beauftragt. Daraufhin hatte der Kreis Wesel unter Hinzuziehung von rechtlicher Beratung und in enger Abstimmung mit dem MUNV und LANUV im Dezember 2023 eine Allgemeinverfügung zur Entnahme der Wölfin GW954f erlassen. Dagegen klagten mehrere Umweltverbände, woraufhin das Verwaltungsgericht den Vollzug der Allgemeinverfügung vorläufig ausgesetzt hatte.

Die Kreisverwaltung wird sachstandsbezogen weiter informieren. Die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ist einsehbar unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des- kreises-wesel-48.-jahrgang-nummer-48/

Der Beschluss 28 L 3345/23 ist in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE unter https://www.justiz.nrw/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/28_L_3345_23_Beschluss_20240117.html abrufbar.

Kontakt

Kreiskommunikation
Pressestelle, Gestaltung und Social Media
Telefonnummer 0281 207-4142
E-Mail E-Mail senden