Entnahme Wölfin GW954f: Kreis legt Beschwerde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte am Mittwoch, 17. Januar 2024, entschieden, die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme der Wölfin GW954f weiterhin auszusetzen. Gegen diesen Beschluss hat der Kreis Wesel nach Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Montag, 22. Januar 2024, beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt.

Die detaillierte Beschwerde-Begründung wird derzeit in weiterhin enger Abstimmung mit dem Ministerium ausgearbeitet. Die Kreisverwaltung wird sachstandsbezogen weiter informieren.

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