Dritte Beteiligung zum Regionalplan Ruhr: Elektronische Auslegung nach § 13 LPlG NRW

Die Regionalplanungsbehörde beim Regionalverband Ruhr erarbeitet derzeit den Regionalplan Ruhr. Nach zwei abgeschlossenen Beteiligungsrunden geht das Aufstellungsverfahren nun in eine dritte Beteiligung.

Der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr, seine angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht werden in der Zeit vom 06.02.2023 bis einschließlich zum 31.03.2023 öffentlich ausgelegt. Die Auslegung bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr erfolgt nach Vorgabe des Landesplanungsgesetzes NRW ausschließlich elektronisch. Für einen schnellen und bequemen, digitalen Abruf des Regionalplan Ruhr-Entwurfs, der Begründung und des Umweltberichts klicken Sie bitte hier: www.regionalplanung.rvr.ruhr. Unter diesem Link sind auch weitere Informationen zur Einsicht- und Stellungnahmemöglichkeit sowie Hintergründe zu Steuerungsfunktion und Regelungsgehalt eines Regionalplans bereit gestellt.

Die Unterlagen sind ebenfalls im o.g. Zeitraum ebenfalls über die Seite www.kreis-wesel.deunter „Aktuelles“ erreichbar.