Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Wesel informiert
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel hat am 13. Februar 2020, gem. § 11 der Gutachterausschussverordnung – GAVO NRW – die Bodenrichtwerte für Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde und Xanten zum Stichtag 01.01.2020 beschlossen.
Die gemeinsame Internetseite - www.boris.nrw.de - aller Gutachterausschüsse im Land Nordrhein-Westfalen bietet die kostenlose Informationsmöglichkeit über alle Bodenrichtwerte in NRW.
Die neuen Bodenrichtwerte sind seit dem 03.03.2020 im Internet zur allgemeinen Verfügung gestellt worden. Anschließend wurden auch die übrigen Produkte des Gutachterausschusses aktualisiert und können, wie gewohnt, kostenfrei genutzt werden, wie u.a. der Grundstücksmarktbericht, Bodenwertübersicht und Allgemeine Preisauskunft.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel stellt in den o. a. Städten und Gemeinden für das Jahr 2019 auf dem Immobilienmarkt folgende Veränderungen gegenüber dem Vorjahr fest:
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 2.675 Grundstückskaufverträge registriert. Das entspricht einem Zuwachs von rd. 4,3 % gegenüber dem Vorjahr 2018 (2.564). Spitzenreiter war die Stadt Kamp-Lintfort mit 477 Verträgen. Ebenfalls Zuwächse verzeichneten die Städte Hamminkeln und Voerde. Rückläufig haben sich die Märkte in Xanten, Schermbeck und Rheinberg entwickelt. Hier wurden weniger Kaufverträge als im Vorjahr beurkundet. In den übrigen Lagen sind annähernd die gleiche Anzahl an Kaufverträgen geschlossen worden wie im Vorjahr.
Ebenfalls zugenommen hat der aus den Kaufverträgen resultierende Geldumsatz, der bei rd. 566 Mio. Euro lag. Dies entspricht einem Plus von rd. 2,3 % und setzt den Trend aus den Vorjahren fort.
Wesentlichen Anteil am Gesamtzuwachs trug der Teilmarkt des Wohnungs- und Teileigentums bei. Hier stieg der Geldumsatz um rd. 22 % gegenüber dem Vorjahr auf rd. 95 Mio. Euro bei gleichzeitiger Zunahme der Stückzahlen, die von 569 auf 682 Verträge anstieg.
Der Teilmarkt der Veräußerung bebauter Grundstücke verzeichnete ebenfalls ein Plus und wuchs von 347,6 Mio. Euro in 2018 auf 358,7 Mio. Euro im Jahr 2019. Wesentlicher Anteil an diesem Geldumsatz machte in 2019 das Segment der Reihen- und Doppelhaushälften aus. Hier stieg der Geldumsatz um rd. 15,8 % bzw. 22,8 % auf insgesamt 134,9 Mio. Euro.
Im Marktsegment des individuellen Wohnungsbaus wurden bei gestiegener Anzahl an Verträgen (192 in 2019 / +9 %) ein annähernd gleicher Flächenumsatz von 11,86 ha und 21,2 Mio. Euro Umsatz registriert (2018: 11,25 ha / 22,3 Mio. Euro).
Rückläufig entwickelte sich der Markt für land- und forstwirtschaftliche Flächen. So wurden in 2019 insgesamt 87 Kauffälle registrierte. Das sind rd. 14 % weniger als im Vorjahr. Neben der Stückzahl wurde auch weniger Fläche umgesetzt. Lag 2018 der Wert noch bei rd. 205 ha, so registrierte der Ausschuss für 2019 nur noch 164 ha. Der daraus resultierende Geldumsatz für diesen Teilmarkt umfasste eine Summe von rd. 9,31 Mio. Euro (rd. -9,8 %).
Im Bereich der gewerblichen Bauflächen wurden insgesamt 24 Kauffälle ausgewertet, was ungefähr dem Vorjahresniveau entspricht. Rückläufig dabei sind allerdings die umgesetzten Flächen, die bei rd. 12,8 ha liegen (rd. -20 %) und der Geldumsatz, der bei 4,79 Mio. Euro (rd. -36 %) lag.
Zum Stand 01.01.2020 ermittelte der Gutachterausschuss für die einzelnen Städte und Gemeinden insgesamt 303 Bodenrichtwerte. Davon entfielen 196 Bodenrichtwerte auf Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen in Ortslagen, 29 Bodenrichtwerte auf Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen im Außenbereich, 57 Bodenrichtwerte für gewerbliche Bauflächen, 17 Richtwerte für Geschäftslagen und 4 für Sonderflächen – Erholung. Die einzelnen Bodenrichtwertzonen in den einzelnen Städten und Gemeinden haben sich unterschiedlich stark nach oben oder unten entwickelt.
In vier Gemeinden wurden für einzelnen Zonen Steigerungen für Eigentumsmaßnahmen im zweistelligen % Bereich beschlossen. Die höchste durchschnittliche Erhöhung von Bodenrichtwerten nahm der Ausschuss für die Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Hier stiegen die Bodenrichtwerte im Durchschnitt um 5,2 %. In den Gemeinden und Städten Hünxe, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Schermbeck, Voerde und Xanten wurden durchschnittliche Anpassungen der Bodenrichtwerte zwischen 0,4 % und 1,9 % vorgenommen. In den anderen Lagen gab es keine Anpassungen. In Gänze führt dieses zu einem durchschnittlichen Gesamtanstieg von 1,1 %.
Im Segment des Geschosswohnungsbaus nahm der Gutachterausschuss eine Anpassung von durchschnittlich 1,829 % vor. Darin flossen auch zweistellige Anstiege einzelner Zonen aus den Städten Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyns ein. Im Durchschnitt beschloss der Ausschuss für Kamp-Lintfort einen Anstieg der Bodenrichtwertzonen von 1,843 % und für Neukirchen-Vluyn 7,3 %. Die restlichen Lagen blieben unverändert.
Die Bodenrichtwerte für den Bereich der Landwirtschaft haben sich ebenfalls unterschiedlich stark nach oben bzw. unten entwickelt. Die Bandbreite schwankt dabei zwischen -26,15 % und 30,95 %. Im Mittel beschloss der Gutachterausschuss einen Anstieg von 6,92 %.
Der Gewerbebereich war von einer überwiegenden Stagnation gekennzeichnet. Erhöhungen der Bodenrichtwerte nahm der Gutachterausschuss lediglich für die Zonen in Alpen und Neukirchen-Vluyn vor. Die restlichen Bodenrichtwerte für den Gewerbebereich blieben unverändert.
Alle detaillierte bzw. einzelne Bodenrichtwerte stellt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel in seiner Gesamtübersicht 2020 dar. Diese enthält sämtliche Produkte des Gutachterausschusses wie die Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktbericht und Allgemeine Preisauskunft und sind kostenfrei im Internet unter www.boris.nrw.de einsehbar und können dort heruntergeladen werden.
Telefonische Auskünfte erteilt die
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Kreis Wesel
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel (Kreishaus)
Tel.: 0281 / 207 2425
Fax: 0281/ 207 67 2425
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