Die Freiheit der Kunst wird im Kreishaus geachtet
In den Medien wurde in den vergangenen Tagen vielfach über die Aussagen der Gleichstellungsstelle des Kreises Wesel bezogen auf die zwei abgehängten Aktbilder im Kreishaus berichtet.
Die Kreismitarbeiterinnen, die das Abhängen der Bilder veranlasst haben, haben nach bestem Wissen und Gewissen agiert. Sie haben dabei jedoch nicht im Sinne der Verwaltungsführung gehandelt und die Freiheit der Kunst nicht ausreichend geachtet.
Es existiert keine schriftlich fixierte Richtlinie innerhalb der Kreisverwaltung, sondern eine bereits seit mehr als 20 Jahren geübte Praxis, in den öffentlichen Räumen des Kreishauses keine Abbildungen etc. zu tolerieren, die als sexistisch, gewaltverherrlichend oder auf andere Weise Gefühle verletzend empfunden werden können. Dies wird auch in anderen öffentlichen Liegenschaften so gehalten.
Die beiden Bilder unterliegen dieser Richtlinie nicht und werden daher auf Wunsch des Landrates wieder angebracht.
„Ich teile die Ansicht unserer Gleichstellungsbeauftragten in diesem Falle nicht und bedaure, dass die Bilder abgehängt wurden“, so Landrat Dr. Ansgar Müller. „Mir ist wichtig, dass an dieser Stelle kein falscher Eindruck entsteht, denn ich lege viel Wert auf die Meinung unserer Gleichstellungsstelle und wir arbeiten sehr gut zusammen. Das ändert auch diese Meinungsverschiedenheit nicht, denn Debatten gehören dazu und bringen uns in der Verwaltung und Politik voran.“
Der Landrat nahm mit der Künstlerin Kontakt auf: „Ich habe mich bei der Künstlerin persönlich für den Vorgang entschuldigt. Ich habe ihr mitgeteilt, dass wir die beiden Bilder wieder aufhängen werden.“
Der Landrat sieht auch etwas Positives: „Vielleicht hat das Ganze am Ende auch etwas Gutes für die ausstellenden Künstlerinnen und Künstler: So viel Aufmerksamkeit hat eine Ausstellung bei uns im Kreishaus selten gehabt. Durch die erhöhte Medienaufmerksamkeit werden nun sicherlich mehr Bürgerinnen und Bürger unser Kreishaus besuchen, um sich die Ausstellung anzuschauen.“
Um derartige Missverständnisse zukünftig zu vermeiden, ist folgendes veranlasst worden:
Die Gleichstellungsbeauftragte des Kreises wird das direkte Gespräch mit der betroffenen Künstlerin suchen.
Es wird eine schriftliche Grundlage erarbeitet, um verbindliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Objekten, Gemälden und anderen Medien zu schaffen, auf deren Basis Ausstellungen genehmigt werden.