Corona: Regeln gelten unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz

In der aktuellen Corona-Schutzverordnung legt das Land NRW keine Maßnahmen mehr aufgrund einer Überschreitung eines festgesetzten 7-Tage-Inzidenzwertes fest. Demzufolge gelten grundsätzlich, auch unabhängig vom Inzidenzwert 35, die bekannten Corona-Schutzmaßnahmen (3G-Regel, Maskenpflicht) in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens.

Unabhängig davon bewertet das Gesundheitsministerium das Infektionsgeschehen weiterhin über drei Leitindikatoren: 7-Tage-Inzidenz, 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz, Auslastung der Intensivkapazitäten. Es verzichtet dabei aufgrund der Stabilisierung dieser Werte aber bewusst auf eine pauschale Festlegung von entsprechenden Grenzwerten.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung ist unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210914_coronaschvo_ab_15.09.2021_lesefassung.pdf  einzusehen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Regeln gibt es auf der Homepage des Gesundheitsministeriums unter https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.