Corona im Kreis Wesel: Lockerungen der Regeln ab Freitag, 09. Juli
Auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten im Kreis Wesel vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung in die Inzidenzstufe 0 ab Freitag, 09. Juli, folgende Regeln:
Kontaktbeschränkungen
Es gibt keine Beschränkungen, Mindestabstände werden empfohlen.
Außerschulische Bildung
Kontaktdaten müssen erhoben werden. Darüber hinaus gibt es keine Beschränkungen.
Kinder-/Jugendarbeit
Bei Ferienangeboten besteht eine einmalige Testpflicht zu Beginn des Ferienangebots.
Bei Kinder- und Jugendreisen besteht eine Testpflicht bei Anfang und Ende des Angebots.
Kultur
Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert etc.) hat der Veranstalter die Wahl zwischen einer Testung und einem Sitzplan nach Schachbrettmuster. Darüber hinaus gibt es keine Beschränkungen.
Ab 5.000 Gästen sind Tests und ein Hygienekonzept erforderlich.
Museen können ohne Einschränkungen (auch ohne Maske) besucht werden.
Musikfestivals sind zulässig.
Sport
Sport kann ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Sportveranstaltungen können mit bis zu 25.000 Zuschauern bzw. maximal 50 Prozent der Kapazität stattfinden. Im Außenbereich können bis zu 5.000 Zuschauer ohne Beschränkungen teilnehmen - in Innenbereichen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer maximalen Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Ab 5.000 Zuschauern sind Tests und Hygienekonzept erforderlich.
Freizeit
Es gibt keine Beschränkungen. Die Kontaktnachverfolgung ist aufgehoben (sofern auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt). Der Betrieb von Clubs und Diskotheken im Innenbereich ist mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test zulässig.
Einzelhandel
Die flächenmäßige Begrenzung fällt weg (sofern auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt). Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
Messen/Märkte
Es gibt keine Beschränkungen (sofern auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt).
Tagungen/Kongresse
Es gibt keine Beschränkungen
Private Veranstaltungen
Wenn mehr als 50 Personen (einschließlich immunisierte Personen) an einer privaten Veranstaltung teilnehmen, besteht eine Testpflicht.
Partys
Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierte Personen) besteht eine Testpflicht.
Große Veranstaltungen
Große Veranstaltungen sind mit Test erlaubt (sofern auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt).
Gastronomie
Es gibt keine Einschränkungen, solange die Tische im Abstand voneinander stehen oder Abtrennungen zwischen Tischen vorhanden sind. Das Personal muss getestet sein (Selbsttest genügt) oder eine Maske tragen.
Beherbergung/Tourismus
Die Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen. Eine Testpflicht besteht nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz von über 10.
Am Mittwoch, 7. Juli 2021, hatte das Land Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung angepasst. Demnach gelten in allen Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, die Regeln der Inzidenzstufe 0. Der Kreis Wesel liegt seit dem 16. Juni 2021 bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10.
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen nachweislich Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich.
Weitere Informationen gibt es unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10