Corona im Kreis Wesel: Lockerungen der Regeln ab Freitag, 09. Juli

Auf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten im Kreis Wesel vorbehaltlich der noch durch das MAGS zu bestätigenden Einstufung in die Inzidenzstufe 0 ab Freitag, 09. Juli, folgende Regeln:

Kontaktbeschränkungen

Es gibt keine Beschränkungen, Mindestabstände werden empfohlen.

Außerschulische Bildung

Kontaktdaten müssen erhoben werden. Darüber hinaus gibt es keine Beschränkungen.

Kinder-/Jugendarbeit

Bei Ferienangeboten besteht eine einmalige Testpflicht zu Beginn des Ferienangebots.

Bei Kinder- und Jugendreisen besteht eine Testpflicht bei Anfang und Ende des Angebots.

Kultur

Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert etc.) hat der Veranstalter die Wahl zwischen einer Testung und einem Sitzplan nach Schachbrettmuster. Darüber hinaus gibt es keine Beschränkungen.

Ab 5.000 Gästen sind Tests und ein Hygienekonzept erforderlich.

Museen können ohne Einschränkungen (auch ohne Maske) besucht werden.

Musikfestivals sind zulässig.

Sport

Sport kann ohne Beschränkungen ausgeübt werden. Sportveranstaltungen können mit bis zu 25.000 Zuschauern bzw. maximal 50 Prozent der Kapazität stattfinden. Im Außenbereich können bis zu 5.000 Zuschauer ohne Beschränkungen teilnehmen - in Innenbereichen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer maximalen Auslastung von 33 Prozent der Kapazität. Ab 5.000 Zuschauern sind Tests und Hygienekonzept erforderlich.

Freizeit

Es gibt keine Beschränkungen. Die Kontaktnachverfolgung ist aufgehoben (sofern auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt). Der Betrieb von Clubs und Diskotheken im Innenbereich ist mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test zulässig.

Einzelhandel

Die flächenmäßige Begrenzung fällt weg (sofern auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt). Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Messen/Märkte

Es gibt keine Beschränkungen (sofern auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt).

Tagungen/Kongresse

Es gibt keine Beschränkungen

Private Veranstaltungen

Wenn mehr als 50 Personen (einschließlich immunisierte Personen) an einer privaten Veranstaltung teilnehmen, besteht eine Testpflicht.

Partys

Bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierte Personen) besteht eine Testpflicht.

Große Veranstaltungen

Große Veranstaltungen sind mit Test erlaubt (sofern auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt).

Gastronomie

Es gibt keine Einschränkungen, solange die Tische im Abstand voneinander stehen oder Abtrennungen zwischen Tischen vorhanden sind. Das Personal muss getestet sein (Selbsttest genügt) oder eine Maske tragen.

Beherbergung/Tourismus

Die Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen. Eine Testpflicht besteht nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz von über 10.

Am Mittwoch, 7. Juli 2021, hatte das Land Nordrhein-Westfalen die Coronaschutzverordnung angepasst. Demnach gelten in allen Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen, die Regeln der Inzidenzstufe 0. Der Kreis Wesel liegt seit dem 16. Juni 2021 bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10.

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen nachweislich Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10