Corona: Genesenen-Status laut Landesvorgabe nur nach positiver PCR-Testung

Der Kreis Wesel informiert darüber, dass zur Erlangung eines Genesenen-Nachweises die vorhergehende Erkrankung durch ein positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden muss. Ein positives Schnelltest-Ergebnis ist dafür nicht ausreichend.

Wer bei einer Schnelltestung positiv auf das Coronavirus getestet wird, sollte das Ergebnis aus diesem Grund durch einen PCR-Test bestätigen lassen.

Informationen zur PCR-Testung und eine Liste der PCR-Testmöglichkeiten im Kreis Wesel gibt es unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/corona-tests/. Darüber hinaus bieten auch viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte PCR-Testungen an.