Blauzungenkrankheit im Kreis Wesel bestätigt

Am Freitag, 8. Dezember 2023, wurde der Verdacht der Blauzungenkrankheit bei einem Rind aus Hamminkeln amtlich festgestellt. Eine Blutprobe des auch aktuell noch klinisch unauffälligen Tieres aus einem Rinderzuchtbetrieb war am 30. November 2023 zu Verkaufszwecken im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld untersucht worden.

Die Probe wurde zur näheren Differenzierung an das Friedrich-Löffler-Institut weitergeleitet. Dort wurde mit Befund vom 13. Dezember 2023 der Virustyp 3 festgestellt, der seit Oktober in bisher 25 Fällen in Deutschland festgestellt wurde. Dies ist der erste Fall im Kreis Wesel. Der Betrieb in Hamminkeln unterliegt nun für 30 Tage Beschränkungen in der Vermarktung von Tieren. Soweit erforderlich, werden betroffene Tiere tierärztlich behandelt und gesund gepflegt. 

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung und Tierseuche, die ausschließlich bei Wiederkäuern vorkommt. Übertragen wird das in 24 Typen vorkommende Virus durch bestimmte Stechmücken. Sowohl das saisonale Auftreten wie auch die geografische Ausbreitung hängen wesentlich von der Biologie dieser Mücken ab. Bei ungünstigen Windverhältnissen können die Mücken leicht über größere Entfernungen verfrachtet werden. Auch durch den Transport unerkannt infizierter Rinder, Schafe und Ziegen kann die Ausbreitung forciert werden. Die Blauzungenkrankheit trat im August 2006 erstmals in Mitteleuropa im Dreiländereck bei Aachen auf niederländischer Seite auf. Die Seuche breitete sich 2007 und 2008 rasant aus. Sie verursachte mit fieberhaften und schweren bis tödlichen Allgemeinerkrankungen, schmerzhaften entzündlichen Veränderungen im Kopfbereich, Klauenbereich und an Eutern vielfaches Tierleid, zumal zunächst kein Impfstoff zur Verfügung stand. Vorübergehend zog sich die Krankheit auch unter dem günstigen Einfluss von Impfungen zurück. Deutschland galt zuletzt als frei von der Blauzungenkrankheit. Seit dem Spätsommer 2023 breitet sich von den Niederlanden kommend die Krankheit mit teils schwersten Verläufen neu aus. Die bisher verwendeten Impfstoffe sind gegen den aktuellen Virustyp unwirksam.

Mit dem ersten Fall im Oktober 2023 im Kreis Kleve und weiteren Fällen in Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen haben diese Bundesländer und die Stadt Bremen ihren Freiheitsstatus verloren. Das gilt auch für die Niederlande und Belgien. Folge sind Handelsbeschränkungen auch innerhalb Deutschlands. Die aktuellen Regelungen werden im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) veröffentlicht, https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/blauzungenkrankheit. Die Seuche ist nach nationalem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig. Verdachtsanzeigen sind dem Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises Wesel zu melden unter Vet.Lm@kreis-wesel.de.

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