Biberdamm Sonsbecker Ley: Technischer Ersatz schreitet voran
Der Aufbau des technischen Ersatzes für den Biberdamm in der Sonsbecker Ley schreitet voran. Durch die technische Maßnahme soll einerseits die Fortpflanzungs- und Lebensstätte des Bibers und andererseits der Abfluss von Oberflächenwasser über die Sonsbecker Ley sichergestellt werden.
„Vor gut 10 Tagen hat die Untere Wasserbehörde die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung für die Herstellung eines Überlaufwehres erteilt,“ erklärt Mareike van Hemert von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. Auf dieser Grundlage hat der Wasser- und Bodenverband Kervenheimer Mühlenfleuth am vergangenen Donnerstag, 1. Juli 2021, an dem Brückenbauwerk „Zur Licht“ U-Profile befestigt und dort Holzbohlen eingesetzt.
Mareike van Hemert: „Mit diesem Wehr kann der Wasserstand in der Ley so eingeregelt werden, dass der Eingang zur Biberburg unterhalb der Wasseroberfläche bleibt und somit die Lebensstätte der Biber vor dem Zugriff von Fressfeinden geschützt ist.“
Nach Fertigstellung des Überlaufwehres hat die Untere Naturschutzbehörde auch die artenschutzrechtliche Genehmigung erteilt, die für den Eingriff in den Biberdamm erforderlich ist. Diese sieht ein Vorgehen in zwei Schritten vor: In einem ersten Schritt kann der Biberdamm soweit abgetragen werden, wie es zur Überprüfung der Wirksamkeit des Überlaufwehres erforderlich ist. Dieser Abtrag ist mittlerweile erfolgt, der oberhalb der Wasseroberfläche sichtbare Teil des Dammes ist inzwischen beseitigt. Sobald sichergestellt ist, dass der Einstau durch dieses Überlaufwehr die Funktion des Biberdammes übernimmt und damit der Erhalt des Biberbaus gewährleistet ist, kann in einem zweiten Schritt der unterhalb der Wasseroberfläche liegende und daher nicht sichtbare Teils des Biberdammes vollständig beseitigt werden.
Der Biberdamm besteht aus zwei Teilen. Der obere Bereich setzt sich aus einer deutlich erkennbaren Schicht aus aufeinander geschichteten Zweigen, Ästen und weiteren Materialien zusammen. Darunter befindet sich eine zweite, ca. 40 cm hohe Schicht, die hauptsächlich aus Sand besteht. Mit dem Abtrag der Äste und Zweige am Montag, 5. Juli 2021, konnte die genehmigte Stauhöhe von 40 cm erreicht werden, um die Funktionsweise des Überlaufwehres zu erproben. Für die abschließende Bestätigung der Funktionsfähigkeit des Überlaufwehres muss in den nächsten Tagen das Erreichen der erforderlichen Einstauhöhe überprüft und diese gegebenenfalls nachjustiert werden. Das Ergebnis wird noch in dieser Woche erwartet.
Unabhängig davon wird der Biber möglicherweise weiterhin versuchen, aus seinem Instinkt heraus den Damm immer wieder neu zu errichten. Artenschutzrechtlich ist dies allerdings nicht relevant. Artenschutzrechtlich maßgeblich ist allein die Sicherung des Eingangs der Biberburg, die über die notwendige Einstauhöhe des Wehres zu gewährleisten ist.