Bewerbungskonzepte der LEADER Regionen im Kreis Wesel waren erfolgreich
Die beiden LEADER Regionen im Kreis Wesel, „Lippe-Issel-Niederrhein“ und „Niederrhein: Natürlich lebendig!“, haben sich Anfang 2022 erneut für die kommende LEADER-Förderperiode (2023-2030) beworben. Nun wurden sie durch eine unabhängige Fachjury für die Anerkennung als LEADER-Region empfohlen.
Die beiden Regionen sollen nach Mitteilung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz für die LEADER-Förderung in der EU-Förderperiode ab 2023 zugelassen werden. Die formellen Zulassungen als LEADER-Regionen werden voraussichtlich gegen Ende des laufenden Jahres nach Genehmigung des deutschen nationalen GAP-Strategieplans durch die Europäische Kommission erfolgen. „Ich freue mich mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden der beiden Förderregionen über die Aussicht, dass wir alle gemeinsam die erfolgreiche Arbeit fortsetzen können. In den letzten Jahren sind viele größere und kleine Projekte realisiert worden, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raumes geleistet haben. Sehr gerne biete ich den beiden Regionen auch für die kommende Förderperiode wieder die Unterstützung des Kreises an,“ so Ingo Brohl, Landrat des Kreises Wesel.
Das nach Genehmigung der EU vorgesehene Budget der Regionen wird vom Land und der EU zur Verfügung gestellt und ist abhängig von der Einwohnerzahl der jeweiligen kommunalen Zusammenschlüsse. Während die linksrheinische Region „Niederrhein: Natürlich lebendig!“ mit Alpen, Sonsbeck, Xanten und Rheinberg voraussichtlich 2,3 Millionen Euro zur Verfügung haben wird, liegt das Budget der größeren rechtsrheinischen Region „Lippe-Issel-Niederrhein“ mit Hamminkeln, Schermbeck, Wesel, Hünxe und Voerde bei 2,7 Millionen Euro.
Beim Leader-Programm handelt es sich um ein Förderinstrument der EU und des Landes NRW, das der Entwicklung des ländlichen Raumes dient. Den Motor für die Entwicklung vor Ort stellt eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) dar, die im Rahmen der Förderung von einem hauptamtlichen Regionalmanagement begleitet wird, das mindestens 1,5 Vollzeitstellen umfasst.