Bewerbungsfrist zur Wahl der Jugendschöffen verlängert – Jetzt bewerben!

Der Kreis Wesel verlängert die Frist zur Bewerbung für die Wahl als Jugendschöffen. Bis Montag, 10. April 2023, können sich Interessierte melden.

Wer in Alpen, Sonsbeck, Xanten, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Hamminkeln oder Hünxe wohnt, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, keine strafrechtlichen Verurteilungen aufweist und erzieherisch erfahren ist, kann sich bewerben. Besonders in den linksrheinischen Kommunen werden noch Bewerberinnen und Bewerber gesucht.

Der Kreis Wesel legt den Gerichten Vorschlagslisten vor, über die endgültige Berufung entscheidet ein gewählter Ausschuss bei den Gerichten.

Die Jugendschöffen aus dem Kreis Wesel werden an verschiedenen Gerichten eingesetzt. Jugendschöffen aus linksrheinischen Kommunen werden den Amtsgerichten Rheinberg und Moers sowie dem Landgericht Kleve zugeordnet, die Jugendschöffen aus den rechtsrheinischen Kommunen verrichten ihr Ehrenamt am Amtsgericht Wesel und am Landgericht Duisburg.

Rückfragen beantwortet Sandra Baumhove-Kampen unter 0281/207 2443, Fachdienst wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe.

Weitergehende Informationen und Bewerbervordrucke sind zu finden unter 

https://www.schoeffenwahl.de und https://www.schoeffen-nrw.de/schoeffenwahl.html.

Bewerbungsformular Jugendschöffen (pdf)