Beratungsangebot der Betreuungsbehörde des Kreises Wesel in Xanten
An jedem ersten Donnerstagvormittag im Monat berät Andrea Langenberg von der Betreuungsstelle des Kreises Wesel in Xanten im Rathaus, Karthaus 2, Raum 115, Interessierte zu den Themenbereichen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Dabei sind auch öffentliche Beglaubigungen von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen möglich.
Nach dem im Jahr 1992 eingeführten Betreuungsrecht für Erwachsene gilt der Grundsatz: „Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen eine/n Betreuer/in §1896, Abs.1 BGB)".
Oft wird davon ausgegangen, dass in Notfällen Ehepartner/innen oder Kinder automatisch für den/die Betroffene/n alle Rechtsgeschäfte regeln können. Eine automatische Vertretungsbefugnis - auch innerhalb der Familie - existiert jedoch ohne entsprechende Vorausverfügung nicht. Hat man im Voraus keine Vorsorge getroffen, muss das Amtsgericht ein Betreuungsverfahren einleiten. Es beteiligt die zuständige Betreuungsbehörde und entscheidet dann, ob und in welchem Umfang eine Betreuung nötig ist und wer dafür eingesetzt wird.
Das gerichtliche Betreuungsverfahren kann jedoch vermieden werden, indem frühzeitig Vorsorge getroffen wird. Über mögliche Vollmachten informiert ein Faltblatt des Kreises Wesel, das die Begriffe Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung genau erklärt und das Interessierten auf Anfrage zugesandt wird.
Im Rahmen des persönlichen Beratungsgespräches können individuelle Fragen geklärt und die Vollmacht auf Wunsch gegen eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € amtlich beglaubigt werden.
Für interessierte Personen, die aufgrund einer körperlichen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, das Angebot vor Ort zu nutzen, besteht nach Absprache auch die Möglichkeit eines Hausbesuches.
Eine Terminabsprache unter der Rufnummer 0281/2072450 ist für ein intensives Beratungsgespräch Voraussetzung.