Ausschuss thematisiert Gefahrenabwehrplan „Betuwe“

In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Rettungswesen und Ordnungsangelegenheiten am Donnerstag, 14. Juni 2018, informierte Kreisbrandmeister Udo Zurmühlen die Anwesenden über den Gefahrenabwehrplan „Betuwe“.

Die Aufstellung eines gemeinsamen Gefahrenabwehrplans stieß die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 2012 an.

Der Arbeitskreis Streckensicherheit, bestehend aus den Leitern der Feuerwehren entlang der Betuwe und den Kreisbrandmeistern aus Kleve und Wesel, arbeitete dann in mehreren Sitzungen an dem Entwurf des Plans. Die im Ausschuss vorgestellte Version aus Mai dieses Jahres berücksichtigt die Stellungnahmen der beteiligten Kommunen und Kreise. „Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Gefahrenabwehrplan kein Ersatz für die kommunale Alarm- und Ausrückeordnung ist. Er enthält aber wichtige Informationen, an denen sich EinsatzleiterInnen im Bedarfsfall orientieren können“, betonte Zurmühlen. So finden sich im Gefahrenabwehrplan „Betuwe“ ausgehend von fünf Leitszenarien - vom kleinen Zwischenfall bis hin zur Großschadenslage - Vorgaben zu den jeweils zu alarmierenden Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeugen.

In diesem Zusammenhang begann eine rege, aber einmütige Diskussion über die Bahnerdung im Notfall:

Aktuell sieht die Vereinbarung zwischen den Innenministern der Länder und der Bahn vor, dass ein Notfallmanager spätestens 30 Minuten nach seiner Alarmierung an der Einsatzstelle sein soll. In NRW ist nur er qualifiziert etwa im Falle des Abrisses der Oberleitung nach dem Abschalten des Stroms die zusätzlich erforderlichen Erdungsmaßnahmen vorzunehmen. Erst nach der Erdung ist die Gefahr eines Stromschlags vollständig gebannt und die Rettungskräfte dürfen den eigentlichen Einsatzort betreten.

Rainer Gardemann (CDU): „Die 30 Minuten sind definitiv zu lang! Mir tun die Feuerwehrleute leid, denn die können bis dahin nur tatenlos zusehen.“

Wilhelm Trippe (SPD): „Da kann ich mich nur anschließen, das kann doch nicht die Lösung sein. Wieso kann die Feuerwehr keine Bahnerdung vornehmen?“

Der Kreisbrandmeister erklärte den Ausschussmitgliedern: „Das ist leider nicht so einfach, weil es derzeit noch entgegenstehende Vorschriften gibt. Das Bahnerden erfordert intensive Schulungen einer ausreichenden Zahl von Feuerwehrleuten und entsprechendes Werkzeug, damit rund um die Uhr qualifiziertes Personal zur Verfügung steht.“

„Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Ansätze“, fasste Vorstandsmitglied Dr. Lars Rentmeister zusammen, „wir, die Kreisverwaltung und der Kreistag sind uns einig, dass an dieser Stelle dringend etwas passieren muss. Auch die AG Betuwe hat die dringend erforderliche Verbesserung der aktuellen Situation gefordert“, erklärte er abschließend.