Ausschuss für Bauen und Abfallwirtschaft berät über Senkung der Abfallgebühren 2023
Der Ausschuss für Bauen und Abfallwirtschaft berät in seiner Sitzung am Mittwoch, 30. November 2022, über die Abfallgebühren im Jahr 2023. Die Kreisverwaltung Wesel schlägt vor, die Verbrennungsgebühr im kommenden Jahr von 108,60 Euro pro Tonne auf 94,10 Euro pro Tonne zu senken.
Wenn Ausschuss und Kreistag zustimmen, erhebt die Kreisverwaltung gegenüber den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ab dem 1. Januar 2023 die verringerte Gebühr für den Haus- und Sperrmüll aus privaten Haushalten. Dies entspricht einer Gebührensenkung um rund 13 Prozent. Während die Gebühren für Bioabfall mit 97 Euro pro Tonne und für den Baum- und Strauchschnitt mit 65 Euro pro Tonne stabil bleiben, sinkt die Gebühr für inerte Abfälle wie Bauschutt von 67 Euro pro Tonne auf 48 Euro pro Tonne im kommenden Jahr.
Landrat Ingo Brohl: „Mit der Senkung der Gebühren entlasten wir die Haushalte der kreisangehörigen Kommunen in einer Zeit steigender Kosten. Das ist ein gutes Signal für die Städte und Gemeinden und sorgt für Planungssicherheit.“
Ausschlaggebend für die Gebührensenkung sind laut Peter Bollig, Geschäftsführer des Abfallentsorgungszentrums, die derzeit hohen Stromerlöse der Müllverbrennungsanlage am Asdonkshof. Die Abwärme der Müllverbrennungsanlage wird für die Fernwärme- und die Stromerzeugung genutzt. Der mit Hilfe einer Dampfturbine erzeugte Strom wird ins Stromnetz eingespeist und über die Strombörse vermarktet. Die Verwaltung schlägt vor, dass die hohen Stromerlöse den Bürgern entlastend zu Gute kommen.
Aller Voraussicht nach werden die Gebühren im Jahr 2024 jedoch wieder angehoben werden müssen. Der Grund dafür ist eine CO2-Emissionsabgabe auf den Abfall, die über ein entsprechendes Bundesgesetz eingeführt wird.
Obwohl der Kreis Wesel, wie viele andere Kreise auch, sich mit einer Resolution gegen diese Abgabe an die Bundestagsabgeordneten gewandt hat, hat der Bundestag kürzlich beschlossen, dass ab dem 01. Januar 2024 eine CO2-Emissionsabgabe auf die Verbrennung von Abfällen erhoben wird. Dem Ersuchen der Kreise, im Interesse der Gebührenzahler auf die zusätzliche Abgabe zu verzichten, wurde nicht gefolgt. Zumindest konnte aber Verschiebung der Abgabe um ein Jahr erreicht werden.
Wenn der Ausschuss für Bauen und Abfallwirtschaft dem Vorschlag der Verwaltung folgt, wird dieser dem Kreistag in seiner Sitzung am Donnerstag, 15. Dezember 2022, zur Entscheidung vorgelegt.