Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Wesel endet am 11. März
Gut drei Monate nach ihrer Anordnung hebt die Kreisverwaltung Wesel die Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Wesel auf. Ab Samstag, 11. März 2023, müssen die Tiere nicht mehr aufgestallt werden.
Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass mit der Aufhebung der Stallpflicht nicht die Verpflichtung zu einer höchstmöglichen Biosicherheit in allen Geflügelhaltungen endet, unabhängig von Größe und Haltungsform. Jeder Verdachtsfall im Kreis Wesel muss unverzüglich bei der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises angezeigt werden.
In der aktuellen Wintersaison wurden im Kreis Wesel bisher keine Fälle der aviären Influenza bei Wildvögeln oder Hausgeflügel festgestellt. Seit Oktober 2022 wurden 25 aufgefundene Wildvögel, ausschließlich Wildgänse und Greifvögel, zur Untersuchung eingesandt. In diesen Tieren und in Sammelkotproben von Wildgänsen konnte kein Influenzavirus nachgewiesen werden. Auch das jährliche stichprobenartige Hausgeflügelmonitoring verlief negativ. Es gab zudem keine klinischen Verdachtsanzeigen, die labordiagnostisch abzuklären waren.
Der Kreis Wesel musste bei zwei Ausbrüchen der Geflügelpest im Kreis Kleve kleine Überwachungszonen einrichten. In diesen Gebieten wurden bei klinischen Untersuchungen keine Folgeausbrüche festgestellt. Weitere Untersuchungen mit negativem Ergebnis fanden in einzelnen Kontaktbetrieben zu Ausbrüchen in Ostwestfalen statt, die durch den Handel mit Geflügel entstanden waren.
Der begonnene Rückzug der arktischen Wildgänse wirkt sich positiv auf die Gefährdungslage aus und rechtfertigt eine Lockerung der Schutzmaßnahmen.
Trotz des günstigen Verlaufs bleibt ein beachtliches Risiko der Einschleppung der Influenza aus der Wildvogelpopulation in Geflügelhaltungen. Nach wie vor werden deutschlandweit täglich mehrere Wildvogelfälle und auch immer wieder Ausbrüche bei Hausgeflügel gemeldet.