Antrag auf Priorisierung für eine Corona-Schutzimpfung aus medizinischen Gründen möglich

Seit dem 25. Februar 2021 kann auch Menschen mit Vorerkrankungen, die sich in der Liste der Coronaimpfverordnung nicht wiederfinden, auf Antrag ein Impfangebot gemacht werden.

Diese Einzelfallentscheidungen kommen für Personen infrage, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund der Seltenheit der Erkrankung oder der besonderen Schwere keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum möglichen Verlauf einer Corona-Infektion vorliegen, aber von einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf auszugehen ist. Dies kann beispielsweise für Menschen gelten, die aufgrund einer unmittelbar anstehenden Chemotherapie ihre Impfberechtigung prüfen lassen wollen. 

Für einen Antrag ist auf der Internetseite des Kreises Wesel unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/haeufige-fragen-rund-um-das-thema-impfen/ ein entsprechendes Formular zur online-Eingabe hinterlegt. Alternativ wurde eine spezielle Email-Adresse beim Kreis Wesel eingerichtet unter impfprio@kreis-wesel.de.

Neben der Angabe von persönlichen Daten benötigen Antragsstellende ein qualifiziertes Zeugnis ihrer behandelnden Ärzte/innen. Es darf nicht vor dem 8. Februar 2021 (Zeitpunkt des Inkrafttretens der Coronaimpfverordnung) ausgestellt worden sein. Das Zeugnis muss die Darstellung der für den Antrag relevanten Erkrankungen sowie eine Begründung für die vorgeschlagene Impfpriorisierung enthalten und mit Datum, Ort, Unterschrift und Praxisstempel versehen sein.

Für die fachliche Prüfung der Anträge ist im Regelfall die Deutsche Rentenversicherung (DRV) durch das Gesundheitsamt einzuschalten. Nach Vorlage eines Ergebnisses erfolgt ein Bescheid durch den Kreis Wesel.