Abgrabungsverfüllung Mühlenberg: Umweltministerium und Kreis Wesel informieren über Erhaltung des gefahrlosen Zustandes

Die Kreisverwaltung Wesel informierte am Dienstag, 19. März 2024, im Kreishaus gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) die Vertreter der Gemeinden Hünxe und Schermbeck, des Gahlener Bürgerforums sowie der Kreistagsfraktionen über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den Mühlenberg. Diese wurde aktuell von der Betreiberin der Verfüllung, der Firma Nottenkämper, an den Kreis übergeben, an das Landesumweltministerium weitergeleitet und von dort am 6. März dem Landtag vorgelegt.

Der vom Kreis beauftragte Gutachter Dr. Michael Kerth hatte vor rund einem Jahr in gleicher Runde die Ergebnisse der Gefährdungsabschätzungen vorgestellt. Ergebnis war seinerzeit, dass im jetzigen Zustand von der Abgrabungsverfüllung Mühlenberg keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Zur Aufrechterhaltung dieses gefahrlosen Zustandes sollten durch eine Machbarkeitsstudie die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen ermittelt werden.

Diese Maßnahmen präsentierte der vom Kreis mit der fachlichen Begleitung und Überprüfung der Machbarkeitsstudie beauftragte Gutachter Dr. Michael Kerth in der heutigen Veranstaltung.

Dabei zeigte sich, dass im Wesentlichen eine bauliche Ertüchtigung und deutliche Erweiterung der Sickerwasserhaltung durch Bohrbrunnen im Verfüllkörper anstehen. Das dadurch gesammelte Sickerwasser wird auch jetzt schon in einer bereits am Standort der benachbarten Deponie Eichenallee vorhandenen Sickerwasserbehandlungsanlage aufbereitet. Ziel der Maßnahmen ist es, die in der Gefährdungsabschätzung definierte Höhe des Sickerwasserspiegels im Verfüllungskörper zu erreichen und dauerhaft zu halten.

Die damit verbundenen Verpflichtungen der Betreiberfirma erstrecken sich über einen aktuell nicht prognostizierbaren Zeitraum von mehreren Jahrzehnten, bis die Sickerwassermengen wegen der Einkapselung der Verfüllung gegen Null gehen dürften, und umfassen erwartungsgemäß Aufwendungen im Bereich von einigen Millionen Euro.

Zum Thema der Nachsorgeverantwortung der Betreiberin hatte der Kreis Wesel ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, dessen wesentliche Inhalte Helmut Czichy, Vorstandsmitglied für den Bereich Umwelt, vorstellte. In seinem Vortrag verwies er auf die dauerhafte Verantwortung der Firma Nottenkämper für die Sicherheit der Verfüllung und die damit einhergehende Bereitstellung von finanziellen Sicherheiten durch die Betreiberin, um mögliche Kosten für die öffentliche Hand in Zukunft zu vermeiden.

Zusätzlich steht der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Kreis und der Betreiberin der Verfüllung kurz bevor. Mit diesem Vertrag soll sich die Firma Nottenkämper verpflichten, die in der Machbarkeitsstudie festgelegten baulichen und organisatorischen Maßnahmen auszuführen sowie entsprechende Sicherheitsleistungen zu hinterlegen.

 

Zum Hintergrund: 

Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des Umweltministeriums die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt und deren Umsetzung begleitet.

Im Juli 2021 hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Die Betreiberin hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.

Ein fünfter Bericht zu den bisher ausgeführten Arbeiten, die Machbarkeitsstudie und das Rechtsgutachten wurden zwischenzeitlich auf der Internetseite des Kreises Wesel unter https://kreis-wesel.de/illegale-entsorgung-von-oelpellets-auf-dem-muehlenberg unter dem Themenbereich 10 „Umsetzung ergänzendes Gutachten MULNV“ veröffentlicht. Die vom MUNV geleitete Koordinierungsgruppe kommt zu dem Ergebnis, dass mit der Vorlage der Machbarkeitsstudie die vom damaligen MULNV geforderten Nachuntersuchungen erfolgreich abgeschlossen wurden.

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